Im Sommer genehmigte das Parlament Massnahmen zur Dämpfung der Gesundheitskosten. Die ersten Schritte werden ab Januar 2022 umgesetzt.
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Bundesrat Alain Berset im Parlament. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Krankenkassenprämien- und Steuerzahlende sollen entlastet werden.
  • Beispielweise erhalten ab 2022 alle Versicherten eine Rechnungskopie.
  • Weitere Massnahmen werden im Jahr 2023 umgesetzt.

Der Bundesrat setzt per 1. Januar 2022 mehrere gesundheitspolitische Massnahmen in Kraft, um die Prämien- und Steuerzahlenden zu entlasten. Das Kostendämpfungsprogramm hatte das Parlament im Sommer verabschiedet. Nun werden Teile davon wirksam, weitere ein Jahr später.

Ab Anfang 2022 werden alle Versicherten eine Rechnungskopie erhalten. Im ambulanten Bereich wird eine nationale Tariforganisation ins Leben gerufen, und bei Sanktionen wird eine maximale Bussenhöhe festgesetzt. Das teilte der Bundesrat am Freitag mit.

Damit sollen das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und der Prämienanstieg gebremst werden.

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Grafik Krankenversicherungsprämien in der Schweiz. - Keytone/ Gerhard Riezler

Experimentierartikel tritt Anfang 2023 in Kraft

Weitere Kostendämpfungsmassnahmen des ersten Pakets treten laut dem Bundesrat voraussichtlich auf Anfang Januar 2023 in Kraft. Dazu gehört beispielsweise der sogenannte Experimentierartikel. Künftig sollen innovative, kostendämpfende Pilotprojekte zur Entlastung der Prämienzahler getestet werden können.

Auch, wenn sie von den gesetzlichen Regeln abweichen. Denkbar sind beispielsweise Versuche mit neuen Versicherungsmodellen oder im Bereich der integrierten Versorgung.

Das Sparpotenzial des ganzen Pakets beträgt mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr, genau beziffern lässt sich das aber nicht. Bereits diskutiert das Parlament das nächste Bündel von Massnahmen - beispielsweise das umstrittene Referenzpreissystem. Hintergrund der geplanten Gesetzesänderungen ist die Verdreifachung der Krankenkassenkosten innerhalb von zwanzig Jahren.

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