Bundesrat sanktioniert russisches Rohöl und Erdölerzeugnisse
Infolge des Ukraine-Kriegs setzt der Bundesrat weitere Sanktionen gegen Russland in Kraft. Sie umfassen ein Embargo auf Rohöl und bestimmte Erdölerzeugnisse.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat weitere Sanktionen gegen Russland in Kraft gesetzt.
- Sie umfassen ein Embargo auf Rohöl und bestimmte Erdölerzeugnisse aus dem Land.
- Die Massnahmen treten heute Mittwochabend um 18 Uhr in Kraft.
Der Bundesrat setzt weitere Sanktionen gegen Russland um. Sie umfassen ein Embargo auf Rohöl und bestimmte Erdölerzeugnisse aus Russland: Kauf, Ein- und Durchfuhr sowie der Transport in und durch die Schweiz und damit verbundene Dienstleistungen sind verboten.
Die Massnahmen treten am Mittwochabend um 18 Uhr in Kraft, wie der Bundesrat zu seinem Entscheid mitteilte. Wie in der EU gelten schrittweise Übergangsfristen bis Anfang 2023.
Um den komplexen Übergangsfristen der EU Rechnung zu tragen, gibt es Ausnahmen: Diese gelten für russische Erdöl und Erdölerzeugnisse, die in die Schweiz importiert werden und zuvor rechtmässig in ein EU-Land importiert worden waren. Dies schrieb der Bundesrat.
Neue Verbote im Finanzbereich
Im Finanzbereich sind neu Dienstleistungen wie Audits oder Public-Relations- und Unternehmensberatungen für die russische Regierung oder in Russland niedergelassene juristische Personen und Organisationen verboten.
Laut Bundesrat gilt inzwischen auch ein Verbot für Werbung für Inhalte bestimmter russischer Medien wie Russia Today oder Sputnik. Mit den neuen Vorgaben ist das sechste Sanktionspaket der EU weitgehend umgesetzt, wie der Bundesrat schreibt.

Die EU hatte Anfang Juni angesichts des anhaltenden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ein sechstes Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Der Bundesrat hatte am 10. Juni der Übernahme des Pakets zugestimmt.
Eine Ausnahme bilden vorläufig die von der EU vorgesehenen Verbote betreffend Vergabe öffentlicher Aufträge an russische Staatsangehörige und in Russland niedergelassene Organisationen. Die entsprechende Verordnungsanpassung soll bis Ende August folgen.












