Bundesrat muss Tarife der Standesämter überprüfen und anpassen
Der Bundesrat soll nach dem Willen des Parlaments die Gebühren im Zivilstandswesen anpassen. Ziel ist, dass die Kosten der Kantone etwa im Zusammenhang mit Eheschliessungen oder Anerkennungen von Kindern besser gedeckt sind. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat einem entsprechenden Vorstoss zugestimmt.

Das Wichtigste in Kürze
- Die grosse Kammer sprach sich mit 113 zu 39 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Motion der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) aus.
Der Ständerat hatte den Vorstoss in der Sommersession überwiesen. Damit erhält die Landesregierung den Auftrag, die Tarife zu überprüfen und neu zu gestalten.
Der Bundesrat hatte die Motion zur Annahme empfohlen. Namentlich im Zusammenhang mit der Digitalisierung müssten neue Finanzierungsmodelle entwickelt werden. Innerhalb der Konferenz der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) gebe es bereits entsprechende Überlegungen.
Vom Tisch ist dagegen eine Standesinitiative des Kantons Solothurn, die kostendeckende Gebühren im Zivilstandswesen forderte. Nach dem Nein der kleinen Kammer in der Sommersession sprach sich am Montag auch der Nationalrat dagegen aus. In beiden Räten herrschte die Meinung vor, die Motion der RK-S sei das geeignete Mittel, das Anliegen zu erfüllen.