Der Bundesrat hat entschieden, die 13. IV- und Hinterlassenenrente abzulehnen. Die Zustimmung sei angesichts der finanziellen Lage «nicht angezeigt».
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Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider steht nach dem Ja bei der Abstimmung zur 13. AHV-Rente unter Druck. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat sich gegen die 13. IV- und Hinterlassenenrente entschieden.
  • Die Zustimmung sei aus wirtschaftlicher Sicht nicht angezeigt.
  • Aktuell sind die Bundesfinanzen stark angeschlagen.
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Nach dem Ja von Volk und Ständen zu einer 13. AHV-Rente wollen Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch einen «Dreizehnten» für Beziehende einer IV- und Hinterlassenenrente einführen. Der Bundesrat winkt mit Verweis auf die angeschlagenen Bundesfinanzen ab.

Im Parlament sind verschiedene Vorstösse zum Thema hängig. Am Donnerstag hat der Bundesrat seine Antwort auf eine Motion der Fraktion der Grünen publiziert. Demnach soll bei der Umsetzung der 13. AHV-Rente die gesamte erste Säule berücksichtigt werden.

Der Anspruch auf einen jährlichen Zuschlag in Höhe eines Zwölftels soll auch bei der Invaliden- und der Hinterlassenenrente gesetzlich verankert werden.

Einführung hängt von Ständeratskommission ab

Der Bundesrat lehnt das Anliegen ab. Zwar sei die Forderung nach einer 13. Hinterlassenen- und einer 13. Invalidenrente «grundsätzlich nachvollziehbar», heisst es in seiner am Donnerstag publizierten Stellungnahme.

Wegen der angespannten Lage der Bundesfinanzen und der Auswirkungen einer Gegenfinanzierung auf die Wirtschaft und die Bevölkerung sei die Einführung der geforderten neuen Leistungen jedoch «nicht angezeigt».

Eine 13. Hinterlassenenrente würde die AHV-Ausgaben laut dem Bundesrat jährlich um rund 150 Millionen Franken erhöhen, wobei sich der Anteil des Bundes auf 30 Millionen Franken beläuft. Die 13. IV-Rente würde die Ausgaben der Invalidenversicherung im Jahr 2026 um rund 460 Millionen Franken erhöhen.

Würden Sie, eine 13. IV-Rente befürworten?

Analog zum Vorschlag betreffend die Finanzierung der 13. Altersrente würde dies entweder die Erhöhung der Beiträge um 0,1 Prozentpunkte oder die Anhebung der für die Versicherung bestimmten Mehrwertsteuersätze um 0,05 Prozentpunkte und die Erhöhung der Beiträge um 0,05 Prozentpunkte bedeuten, wie der Bundesrat schreibt. Die Pläne zur Finanzierung der 13. AHV-Rente sind im Parlament umstritten.

Über die Einführung einer 13. IV-Rente diskutiert bald die zuständige Ständeratskommission. Ihre Schwesterkommission des Nationalrats fordert mit einer parlamentarischen Initiative einen «Dreizehnten» in der Invalidenversicherung. Dieser Entscheid fiel mit 13 zu 12 Stimmen.

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