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    Bundesrat lässt Schnelltests auf Coronavirus zu

    Alexandra Aregger
    Alexandra Aregger

    Bern,

    Wegen des rasanten Anstieges der Fallzahlen des Coronavirus lässt der Bundesrat bereits ab nächster Woche Antigen-Schnelltests zu.

    Coronavirus Schnelltest
    Ein Arzt führt einen Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus durch. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesrat hat am Mittwoch weitere Massnahmen im Kampf gegen Corona beschlossen.
    • Ab dem 2. November dürfen Antigen-Schnelltests eingesetzt werden.
    • Damit soll die Bevölkerung breiter und schneller getestet werden.

    Der Bundesrat zieht im Kampf gegen das Coronavirus die Notbremse. Dazu gehört eine Sperrstunde für Bars und Restaurants, Obergrenzen für Versammlungen und Schnelltests.

    Letztere sollen eine schnellere und breitere Testung der Bevölkerung ermöglichen.

    Schnelltests auf Coronavirus erhöhen Bereitschaft zum Testen

    Schon seit Wochen warnen Labore vor einem Engpass der bereits angewendeten PCR-Tests. Diesem kann mit der Zulassung von Schnelltests entgegengewirkt werden.

    Der grösste Vorteil ist jedoch: Das Ergebnis der Antigen-Schnelltests liegt innert 15 Minuten vor. Damit entfällt nicht nur das Warten von ein bis zwei Tagen auf das Ergebnis, sondern auch die damit verbundene Unsicherheit.

    Coronavirus
    Eine Frau lässt sich auf das Coronavirus testen. - Keystone

    Wie der Bundesrat weiter erklärt, können die Schnelltests auf das Coronavirus dezentral und auch ausserhalb der Labors durchgeführt werden. So etwa in Arztpraxen, Spitälern, Apotheken und Testzentren. Erste Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Bereitschaft, sich testen zu lassen, mit den Schnelltests steige.

    «Dadurch können mehr positive Fälle in der Bevölkerung rasch nachgewiesen und isoliert werden», begründet der Bundesrat.

    Auch negativer Schnelltest hebt Quarantäne nicht auf

    Das Bundesamt für Gesundheit BAG sieht den Einsatz der Antigen-Schnelltests vor allem bei denjenigen Personen vor, welche als symptomatisch gelten. Ausgenommen sind hier besonders gefährdete Personen.

    Das Auftreten der Symptome soll weniger als vier Tage her sein. Empfiehlt das BAG einer Person den Test, werden die Kosten vom Bund übernommen.

    Der Bund räumt jedoch ein: Die Schnelltests sind weniger empfindlich als PCR-Tests. Dies werde in der Teststrategie berücksichtigt. Personen, die zum Zeitpunkt des Tests ansteckend sind, würden äusserst zuverlässig erkannt.

    Wie dies bei PCR-Tests der Fall ist, hebt auch ein negatives Resultat des Schnelltests die Isolation und Quarantäne nicht auf.

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