Bundesrat: Kein fehlender Handlungsspielraum bei Kampfjet-Wahl
In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat die Einwände zurück, dass die Landesregierung bei der Kampfjet-Wahl keinen Handlungsspielraum hatte.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Handlungsspielraum bei der Kampfjet-Wahl wurde ausgelotet und klar festgelegt.
- Aussenpolitische Aspekte könnten nur bei gleichwertigen Angeboten eine Rolle spielen.
- Das schreibt der Bundesrat in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme.
Aussenpolitische Aspekte bei der Kampfjet-Beschaffung können laut Bundesrat nur bei gleichwertigen Angeboten eine Rolle spielen. Er weist in seiner Antwort an die Aufsichtsbehörde deren diesbezügliche Einwände zurück.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) hatte im September insbesondere kritisiert, dass das Verteidigungsdepartement VBS und der Bundesrat die Rahmenbedingungen zu Beginn des Verfahrens bei der Evaluation des neuen Kampfjets ohne vertiefte Prüfung so definierten, dass die Landesregierung am Ende keinen Handlungsspielraum hatte, um bei ihrem Entscheid auch aussenpolitische Aspekte einzubeziehen.
In seiner im Bundesblatt vom Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme schreibt der Bundesrat dazu, er habe seinen Handlungsspielraum ausgelotet und klar festgelegt. Ein rein politischer Entscheid würde jedoch Sinn und Zweck des Evaluationsverfahrens in Frage stellen und die Glaubwürdigkeit und Reputation der Behörde beschädigen.