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Bundesrat: Bisher 21 Verfahren im Zusammenhang mit Sanktionen

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Bern,

Die Schweiz stehe bei der Umsetzung der Sanktionen im internationalen Vergleich sehr gut da, schreibt der Bundesrat in der Antwort auf eine Motion.

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Die Verlagerung von 200 IT-Jobs der Post nach Portugal löste im Nationalrat Fragen zu Swissness und Standortpolitik aus. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Sanktionen gegen Russland sollten auf keinen Fall umgangen werden können.
  • Das verlangt eine Motion der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates.
  • Der Bundesrat lehnt diese in einer Stellungnahme ab.

In der Schweiz sind nach Verstössen gegen die Sanktionen im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine bisher 21 Verfahren eröffnet worden. Das schreibt der Bundesrat in der Antwort auf eine Motion. Die Forderung, Schlupflöcher im Embargogesetz zu stopfen, weist er indes zurück.

Er veröffentlichte am Donnerstag seine ablehnende Stellungnahme zur Motion der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N). Diese verlangt, dass Sanktionen, die die EU und die Schweiz im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine ergriffen haben, auf keinen Fall umgangen werden können sollten.

EU-Sanktionen würden lückenhaft umgesetzt

Die EU-Sanktionen gegen Mitglieder des russischen Regimes sowie ihm nahestehenden Personen und Entitäten würden zurzeit nur lückenhaft umgesetzt, wird die Motion begründet. Dass in Medien erwähnte Fälle möglich seien, lasse vermuten, dass es noch weitere Fälle gebe.

Die Schweiz stehe bei der Umsetzung der Sanktionen im internationalen Vergleich sehr gut da, schrieb der Bundesrat in seiner Antwort. Sie reihe sich «nahtlos in die Umsetzungspraxis einer ganzen Reihe von EU-Staaten ein».

Seit Anfang März 2022 seien aufgrund von Verstössen gegen die Verordnungsbestimmungen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine 21 Verwaltungsstrafverfahren eröffnet worden, schrieb der Bundesrat. Gemäss Embargogesetz verfolgt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) Sanktionsverstösse. Besonders schwere Fälle können der Bundesanwaltschaft weitergegeben werden.

Die Motion hatte die APK-N mit 9 zu 8 Stimmen und bei 6 Enthaltungen verabschiedet. Die Nein-Stimmen zur Motion kamen von SVP und FDP. Als nächstes entscheidet der Nationalrat über den Vorstoss.

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