Der Bund übernimmt die Kosten für Corona-Tests noch bis Ende des Jahres. Danach müssen die Patienten oder die Krankenkassen dafür aufkommen.
Noch bis Ende Jahr bezahlt der Bund für die Tests auf das Coronavirus. Das hat das Parlament beschlossen. (Archivbild)
Noch bis Ende Jahr bezahlt der Bund für die Tests auf das Coronavirus. Das hat das Parlament beschlossen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Noch bis Ende Jahr muss der Bund die Kosten der Corona-Tests begleichen.
  • Danach müssen die Krankenkassen oder Patienten zahlen.

Der Bund muss noch bis Ende Jahr für die Kosten der Tests auf das Coronavirus aufkommen. Darauf haben sich die Räte geeinigt. Danach müssen die Krankenkassen respektive die Patienten übernehmen. Weitere Massnahmen gegen Corona gelten aber noch bis Mitte 2024.

Der Nationalrat folgte am Donnerstag dem Ständerat und entschied im Sinne einer Minderheit um Thomas de Courten (SVP/BL) – mit 93 zu 91 Stimmen bei einer Enthaltung.

Finden Sie es richtig, dass der Bund die Kosten für die Corona-Tests nicht mehr übernimmt?

Wo ein Test nötig sei, könne er über die Krankenkasse abgerechnet werden, sagte de Courten. Und wo nicht, etwa für eine Reise, müssten die Getesteten selbst dafür bezahlen.

Verlängerung des Corona-Gesetzes bereinigt

Die erneute Verlängerung des Corona-Gesetzes ist damit bereinigt. Das Parlament verlängerte noch weitere Massnahmen für die Pandemie-Bekämpfung, bis im Juni 2024. Die Bestimmungen dazu sollen noch in der laufenden Session für dringlich erklärt und am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Eines der verlängerten Instrumente ist das Corona-Zertifikat für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete. Gleich halten will es das Parlament mit den Rechtsgrundlagen für die zurzeit deaktivierte Swiss-Covid-App. Diese dient der Nachverfolgung von Kontakten von positiv Getesteten.

Coronavirus Zertifikat
Ein Corona-Zertifikat. - Keystone

Bleiben soll auch die Kompetenz für den Bund, die Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln zu fördern, sowie Bestimmungen zum Schutz von vulnerablen Menschen am Arbeitsplatz. Verlängert werden sollen auch Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich und bei Grenzschliessungen – zur Wahrung der Reisefreiheit von Grenzgängerinnen und Grenzgängern und der Grenzbevölkerung.

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