Der Bundesrat hat die Prämien-Entlastungs-Initiative ans Parlament verabschiedet. Die Kantone sollen sich bei der Prämienverbilligung mehr beteiligen.
individuelle Prämienverbilligung
Der Bundesrat lehnt die Prämien-Initiative der SP ab. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kantone sollen laut Bundesrat mehr in die Prämienverbilligung investieren.
  • Eine entsprechende Initiative der SP lehnt er allerdings ab.
  • Änderungen im Krankenversicherungsgesetz sollen die Prämienlast vermindern.

Der Bundesrat will die Kantone dazu verpflichten, mehr Geld für die Prämienverbilligung bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bereitzustellen. Damit will er der Prämien-Entlastungs-Initiative den Wind aus den Segeln nehmen.

Am Freitag hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» ans Parlament verabschiedet. Gleiches gilt für diejenige zum indirekten Gegenvorschlag. Die von der SP lancierte Initiative lehnt der Bundesrat ab.

Er will stattdessen mit Änderungen im Krankenversicherungsgesetz die Prämienlast reduzieren. Konkret will er neu gesetzlich verankern: Der Beitrag jedes Kantons an die Prämienverbilligung soll mindestens einem Prozentsatz der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) entsprechen.

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Das Bundeshaus in Bern. - Keystone

Dieser Anteil hängt laut Bundesrat davon ab, wie stark die Prämien die Versicherten mit unteren Einkommen nach der Verbilligung belasten. Gemäss Botschaft muss ein Kanton maximal 7,5 Prozent der OKP-Bruttokosten der Versicherten mit Wohnort im Kanton für die Prämienverbilligung aufwenden.

Damit lehnt sich die neue Regelung an den Bundesbeitrag für die Prämienverbilligung an. Der liegt ebenfalls bei 7,5 Prozent der Bruttokosten der OKP.

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