Aufsichtskommission rügt Fedpol-Vorgehen bei Einreiseverboten
Das Bundesamt für Polizei muss Entscheidkompetenzen und Dokumentation von Einreiseverboten verbessern. Die parlamentarische Aufsicht verlangt Verbesserungen.

Das Bundesamt für Polizei muss im Zusammenhang mit der Verfügung von Einreiseverboten in die Schweiz Entscheidkompetenzen klären und Fälle in den Akten vollständig dokumentieren. Die parlamentarische Aufsicht rügt das Bundesamt und verlangt Verbesserungen.
Anlass der Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) waren zwei 2024 und Anfang 2025 verhängte Einreiseverbote, wie es im am Dienstag veröffentlichten Bericht hiess. In den beiden Fällen hatte das Fedpol ein Einreiseverbot zunächst abgelehnt.
Nach Interventionen des Kommandanten der Zürcher Kantonspolizei habe die damalige Fedpol-Direktorin dann aber doch ein Einreiseverbot veranlasst, schreibt die GPK-S. Die Kommission nahm dies zum Anlass, die verwaltungsinternen Verfahren bei der Verfügung von Einreiseverboten unter die Lupe zu nehmen.
Die GPK-S stellte fest, dass aus den Akten zu den zwei Fällen nur summarisch hervorging, weswegen das Fedpol nach einem Nein die Einreisesperren doch noch befürwortete. Aus den Dossiers müsste erkennbar sein, wie es zu dem Entscheid gekommen sei. Das Bundesamt habe seine Aktenführungspflicht nicht angemessen wahrgenommen.
Unklare Entscheidkompetenzen und mangelhafte Dokumentation
Die GPK-S empfiehlt zudem, dass im Fedpol klar geregelt wird, wer welche Entscheidkompetenzen hat – namentlich, wenn es darum geht, auf Einreiseverbote zu verzichten. Es müsse klar definiert sein, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein Entscheid der vorgesetzten Stelle vorgelegt werden muss.
In den Worten der GPK-S «könnte sich die Frage stellen, ob die Entscheide entweder verwaltungsintern nicht genügend konsolidiert wurden oder ob nach dem Entscheid von aussen Einfluss auf das Fedpol genommen wurde». Ob das in den beiden Fällen so gewesen war oder nicht, konnte die Kommission nicht beurteilen, wie sie festhielt.
Verbesserungsbedarf sieht die GPK-S auch bei der Aufsicht über das Fedpol durch das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Geklärt werden muss in ihren Augen, in welchen Fällen das Fedpol einen Antrag auf ein Einreiseverbot dem EJPD zum Entscheid vorlegen muss.
Wiedererwägungen von bereits nach aussen kommunizierten Entscheiden sollten nur erfolgen, wenn zuvor nicht bekannte Tatsachen dies gebieten würden, sagt die GPK-S. Der Bundesrat muss nun zu den Empfehlungen und Feststellungen der Aufsichtskommission Stellung nehmen. Er hat dafür Zeit bis Ende Februar 2026.









