Neue Fedpol-Weisung zu Fahndungssystem erntet Kritik aus Zürich
Fedpol streicht Hautfarbe aus dem Fahndungssystem Ripol, da Einträge kaum genutzt wurden. Kantonspolizei Zürich kritisiert die Entscheidung.

Die Hautfarbe gesuchter Personen darf laut neuer Weisung des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) von den Kantonspolizeien im Fahndungssystem Ripol nicht mehr genannt werden. Massive Kritik gibt es dazu aus Zürich.
«Wir haben etwas abgeschafft, was kaum genutzt wurde», betonte Miriam Knecht, Sprecherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), am Mittwoch auf Anfrage. Seit Jahren gebe es weniger als 1 Prozent Einträge zur Hautfarbe. Und Ripol sei nun am vergangenem Freitag entsprechend angepasst worden.
Der Zürcher Polizeidirektor Mario Fehr hält diese Änderung durch das Fedpol für «wenig hilfreich» und offensichtlich «politisch motiviert». Auf Anfrage bestätigte er entsprechende Aussagen in der «NZZ». Die Kantonspolizei werde im Polizeiinformationssystem Polis, mit dem sie primär arbeite, weiterhin sämtliche wichtigen äusserlichen Merkmale wie die Haarfarbe, Tattoos oder die Grösse vermerken, so Fehr. Dazu gehöre selbstverständlich auch, wenn jemand dunkelhäutig sei.
Kantone reagieren unterschiedlich
Bei der Kantonspolizei Basel hiess es, man werde Ripol weiter so verwenden, wie es angeboten werde. Die Kantonspolizeien von Bern und Genf nehmen die Weisung nach eigenen Angaben vorerst zur Kenntnis. Es könne noch nicht beurteilt werden, inwiefern diese einen Einfluss auf die Arbeit der Berner Kantonspolizei haben werde. Im Kanton Tessin wird darauf verwiesen, dass das Ripol im Kompetenzbereich des Fedpol liege.
Laut Patrice Zumsteg, der an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) zu Grundrechten und Polizeirecht forscht und lehrt, gibt es verschiedene Formen von Profiling. Das deskriptive Profiling werde bei Fahndungen eingesetzt – dabei gehe es darum, wie eine gesuchte Person aussehe. Die Hautfarbe könne in diesem Zusammenhang ein hilfreiches Kriterium sein, so Zumsteg.
Profiling vs Racial Profiling
Problematisch werde es erst, wenn umgekehrt vorgegangen werde. Dann spricht man von Racial Profiling. Dabei gilt die Annahme, jemand sei kriminell, nur weil er oder sie einer bestimmten Ethnie angehört. Eine gezielte Fahndung und Racial Profiling seien aber nun mal nicht dasselbe, so Zumsteg.
Kein Thema sei hingegen die Abschaffung von Typologien wie «asiatisch», «orientalisch» oder «slawisch» gewesen, erklärte EJPD-Sprecherin Knecht. Diese würden auch häufiger verwendet.
Laut Zumsteg führt das den Fedpol-Entscheid vom Freitag «ad absurdum», denn solche Bezeichnungen seien mit Stereotypen verbunden und könnten ebenso diskriminierend sein.