Nationalrat

Auch Nationalrat will EGMR in die Schranken weisen

Wie der Ständerat hat der Nationalrat eine Motion von Andrea Caroni (FDP) angenommen. Diese fordert, der EGMR soll sich an seine Kernaufgabe erinnern.

Klimaseniorinnen
Die Klimaseniorinnen haben in Strassburg vor dem EGMR gegen die Schweiz gewonnen. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der EGMR soll sich an seine Kernaufgabe erinnern, fordert das Parlament.
  • Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat Ja zu einer entsprechenden Motion gesagt.

Nach dem Klimaseniorinnen-Urteil verspürt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erneut Gegenwind aus der Schweiz.

Der Nationalrat hat am Montag eine Motion von FDP-Ständerat Andrea Caroni angenommen. Der Titel des Vorstosses: «Der EGMR soll sich an seine Kernaufgabe erinnern».

Andrea Caroni
FDP-Ständerat Andrea Caroni aus dem Kanton Appenzell-Ausserrhoden. - keystone

Zuvor hatte bereits die kleine Kammer Ja zur Motion gesagt. Der Bundesrat hatte die Annahme ebenfalls empfohlen.

Der Bundesrat muss sich nun für ein verbindliches Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention einsetzen. Es soll dazu beitragen, «dass die Rechtsprechung des EGMR die Souveränität der Vertragsstaaten stärker respektiert».

SP moniert Schwächung der Menschenrechte

Damit setzte sich im Parlament also eine Mitte-Rechts-Mehrheit durch. Wenig überraschend kommt der Entscheid auf der linken Seite nicht gut an. Die SP schreibt in einer ersten Reaktion: «Nationalrat schwächt Schutz der Menschenrechte».

Caroni hatte die Motion kurz nach dem sogenannten Klimaseniorinnen-Urteil eingereicht. Damals, im April 2024, verurteilte der EGMR die Schweiz. Dies, weil sie zu wenig gegen den Klimawandel unternehme. Das Urteil erntete hierzulande viel Kritik.

Was hältst du vom Klimaseniorinnen-Urteil gegen die Schweiz?

Der Entscheid habe gezeigt, «wie sehr sich der EGMR von gewissen Grundsätzen der Europäische Menschenrechtskonvention entfernt» habe, schrieb Caroni in seiner Motion.

Der Gerichtshof habe die ideelle Verbandsbeschwerde zugelassen, obwohl die Menschenrechtskonvention eine solche ausschliesse. Auch habe er in Artikel 8 der Konvention ein Recht auf Klimaschutz erkannt, das sich dort nicht finde und das die Mitgliedstaaten abgelehnt hätten.

Beat Jans: Schweiz erfüllt Urteil bereits

Im Urteil hatte der EGMR festgehalten, dass die Schweiz die Menschenrechtskonvention verletze, indem sie ihren Aufgaben beim Klimaschutz nicht nachkomme. Schon kurz nach diesem Urteil verabschiedeten Stände- und Nationalrat Erklärungen, in denen sie ihr Unverständnis über das Urteil äusserten.

Auch der Bundesrat kritisierte das Urteil aus Strassburg und beantragte Annahme der Motion. Die Schweiz erfülle das Urteil bereits, bestätigte Justizminister Beat Jans im Rat.

Kommentare

User #1007 (nicht angemeldet)

Am 9. April 2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sein juristisches Urteil zur Klage der KlimaSeniorinnen Schweiz veröffentlicht: Die Schweiz verletzt die Menschenrechte, weil das Land nicht das Nötige gegen die fortschreitende Klimaerwärmung tut. Das hat bereits zu Todesfällen geführt.

User #3795 (nicht angemeldet)

Diese Nachricht stimmt mich erfreut. Ich hoffe sehr, dass unser Parlament auch bei diesem Knebelvertrag mit der EU endlich aus ihren EU-Träumereien vom Foto auf dem roten Teppich aufwacht und erkennt, dass unsere Schweiz demontiert wird.

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