Staatsanwaltschaft fordert über sieben Jahre Haft für Marius
Marius Borg Høiby steht derzeit vor Gericht. Nun neigt sich der Prozess dem Ende zu. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von mehr als sieben Jahren.

Das Wichtigste in Kürze
- Marius Borg Høiby muss sich derzeit vor Gericht verantworten.
- Der Sohn von Mette-Marit ist unter anderem wegen Vergewaltigung angeklagt.
- Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten.
Im Prozess gegen den ältesten Sohn der norwegischen Kronprinzessin hat die Staatsanwaltschaft in Oslo sieben Jahre und sieben Monate Haft für Marius Borg Høiby gefordert.
Die Zeit, die Marius bereits in der Untersuchungshaft verbracht hat, soll von der Haftstrafe abgezogen werden. Dabei handelt es sich nach Aussage der Staatsanwaltschaft um bislang 63 Tage. Ausserdem verlangte die Anklage zum Schluss ihres Plädoyers am Mittwoch ein zweijähriges Kontaktverbot gegenüber einer Ex-Freundin.
Staatsanwalt Sturla Henriksbø forderte, Mette-Marits Sohn in 39 von 40 Anklagepunkten zu verurteilen. Lediglich für einen Verstoss gegen ein Kontaktverbot solle Høiby freigesprochen werden. In diesem Fall soll er seine Ex-Freundin trotz des Verbots versehentlich angerufen haben.
Vergewaltigung, Gewalt, Raserei: 40 Anklagepunkte
Marius ist unter anderem in vier Fällen von Vergewaltigung nach norwegischem Recht angeklagt. In drei Fällen soll er Frauen im Genitalbereich berührt haben. In einem Fall soll es zur Penetration mit dem Penis gekommen sein.

«Vergewaltigung kann tiefe Spuren hinterlassen und Leben zerstören», sagte der Staatsanwalt laut der Zeitung «Verdens Gang». Während der mutmasslichen Taten sollen die Frauen geschlafen beziehungsweise ein Blackout gehabt haben.
Høiby soll sie dabei gefilmt haben. Foto- und Videoaufnahmen auf den Handys des Norwegers spielten im Prozess deshalb eine wichtige Rolle. Mit drei der Frauen soll der Angeklagte vor den mutmasslichen Taten länger freiwilligen Sex gehabt haben – das sollte sich strafmildernd auswirken, sagte Staatsanwalt Henriksbø.
Gewalt-Vorfall brachte Ermittlungen ins Rollen
Verantworten muss sich der 29-Jährige auch wegen zahlreicher Fälle häuslicher Gewalt gegen zwei Ex-Freundinnen. Ein Vorfall in der Wohnung einer der beiden hatte die Ermittlungen gegen den norwegischen «Bonus-Prinzen» ins Rollen gebracht.
Dort soll Høiby seine damalige Freundin, von norwegischen Medien nach dem Osloer Stadtteil «Frogner-Frau» genannt, unter anderem gewürgt, einen Kronleuchter von der Wand gerissen und darauf herumgetrampelt sowie ein Messer in die Wand geworfen haben.

Die Beziehung der beiden war laut Anklage von Høibys «Aggressionsproblem» geprägt: Vor allem im Rausch habe der Norweger die Beherrschung verloren, sei eifersüchtig gewesen und gewalttätig geworden.
Während der Ermittlungen hatten die beiden den Kontakt wieder aufgenommen und sich vor Prozessbeginn fast täglich gesehen oder gesprochen. Auch deshalb soll Høiby ein ihm auferlegtes Kontaktverbot regelmässig gebrochen haben. Auf die »Frogner-Frau» bezieht sich die Hälfte der 40 Anklagepunkte.
Anklage: Frauen sind glaubwürdiger als Høiby
Neben den Sexual- und Gewalttaten werden dem Sohn der Kronprinzessin und Stiefsohn von Kronprinz Haakon einige weniger schwere Vergehen vorgeworfen. Er soll etwa zu schnell gefahren sein und Polizisten den Stinkefinger gezeigt haben. Für einen Dealer soll er mindestens 3,5 Kilo Marihuana transportiert haben. Während er einige der Taten zugibt, bestreitet Høiby unter anderem die Vergewaltigungen.
Staatsanwalt Sturla Henriksbø hatte den mutmasslichen Opfern in seinem Plädoyer eine grössere Glaubwürdigkeit zugesprochen als Høiby. Dieser hatte während des sechs Wochen langen Prozesses häufig angegeben, sich nicht genau erinnern zu können.

Der Angeklagte habe nicht nur mangelnden Respekt für Normen und Regeln gezeigt, sondern auch, dass er in Beziehungen unterschiedliche Massstäbe für sich selbst und andere anlege, sagte Henriksbø diese Woche laut der norwegischen Zeitung «Verdens Gang».
Während Marius sich am vergangenen Freitag selbst als «Monster» in der öffentlichen Wahrnehmung und «Hassobjekt von ganz Norwegen» bezeichnet hatte, hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer klargestellt, dass Høiby ein Mensch wie jeder andere sei und nicht dafür bestraft werden solle, wer er sei, sondern was er getan habe.















