Oliver Pocher wurde am Wochenende von Fat Comedian geohrfeigt. Es ist nicht das erste Mal, dass dieser zugeschlagen hat.
Oliver Pocher
Oliver Pocher wurde bei einem Boxkampf Opfer einer üblen Attacke. - TVNow/Instagram

Das Wichtigste in Kürze

  • Fat Comedian, der Oliver Pocher geohrfeigt hat, stand schon mehrmals vor Gericht.
  • Er musste sich bereits wegen Körperverletzung verantworten.
  • Ein Anwalt fordert eine harte Strafe und eine Mindeststrafe für «Happy Slapping».
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Der mehrheitlich unbekannte Komiker Fat Comedian alias Omar (22) wurde mit einer Aktion im deutschsprachigen Raum innert kurzer Zeit berühmt. Am vergangenen Wochenende ohrfeigte er Oliver Pocher bei einer Boxveranstaltung und stellte das Video davon ins Internet. Eventuell dürfte der Komiker bald auch vor Gericht einen Auftritt bekommen.

Fat Comedy verpasste Oliver Pocher im März 2022 eine Ohrfeige ins Gesicht. - YouTube/ @Manta

Es wäre laut der «Bild», die den echten Namen des Komikers in Erfahrung bringen konnte, nicht das erste Mal. Fat Comedian musste sich schon zweimal vor Gericht verantworten: wegen Sachbeschädigung und wegen Körperverletzung. In Dortmund wurde er also nicht zum ersten Mal handgreiflich.

Bei einem Spiel der 2. Bundesliga versuchte er sich auch schon als Flitzer. Wirklich weit kam er aber nicht, die Aufseher stoppten ihn nach wenigen Metern.

Oliver Pocher wird höchstwahrscheinlich rechtlich gegen seinen Angreifer vorgehen. Auf Instagram klagte er über «irreparable Schäden», er könne gewisse Frequenzen nicht mehr hören. Er verurteilte die Aktion als «feige, hinterhältig und arglistig». Auch dass sie gefilmt wurde, missfällt ihm.

Dies wird von einem Strafverteidiger ebenfalls kritisiert. Burkhard Benecken fordert deshalb gegenüber der «Bild» ein Umdenken bei der Justiz bei sogenannten «Happy Slapping»-Aktionen. Denn das Opfer der Attacke werde anschliessend im Internet blossgestellt und verhöhnt. Deshalb schlägt Benecken eine Mindeststrafe von zwei Jahren Haft für solche Vergehen vor.

Braucht es für «Happy Slapping» eine Mindeststrafe?

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