Marius Borg Høiby: Staat zahlt hohe Anwaltskosten
Der norwegische Staat übernimmt die Anwaltskosten für Marius Borg Høiby vor dem Prozessbeginn im Februar.

Das Strafverfahren gegen Marius Borg Høiby wird zu einem der teuersten in Norwegens jüngerer Vergangenheit. Bereits vor Prozessbeginn sind erhebliche Beträge für Anwaltshonorare angefallen, die vom norwegischen Staat getragen werden.
Kronprinzessin Mette-Marits Sohn muss sich ab dem 3. Februar 2026 vor dem Osloer Amtsgericht verantworten. Der 28-Jährige sieht sich mit 32 Anklagepunkten konfrontiert, berichtet «Web.de».
Marius Borg Høiby: Millionenbeträge für Verteidigung
Die norwegische Tageszeitung Verdens Gang hatte Einsicht in detaillierte Gerichtsdokumente zum Fall Marius Borg Høiby. Hauptverteidigerin Ellen Holager Andenæs erhielt bislang etwa 76'000 Euro (71'000 Franken) ausgezahlt, meldet «T-Online».
Ihr Kollege Petar Sekulic bekam für seine Arbeit rund 43'000 Euro vom norwegischen Staat. Der frühere Verteidiger Øyvind Bratlien, der Høiby von August 2024 bis Februar 2025 vertrat, kassierte 51'000 Euro.
Die Zahlungen verteilen sich auf drei Anwälte und summieren sich auf über 170'000 Euro. Allein die Vorschüsse für Høibys Verteidiger erreichten bereits diese beträchtliche Summe, schreibt «T-Online».
Auch Opfer-Anwälte werden finanziert
Neben den Verteidigern wurden auch die Anwälte der mutmasslichen Opfer staatlich finanziert, berichtet «L'essentiel». Rechtsanwalt Lill Vassbotn erhielt rund 12'000 Euro für seine Arbeit.

Hege Salomon bekam etwa 2'200 Euro ausbezahlt, während die Kanzlei Elden/Reisvang knapp 49'000 Euro erhielt. Diese Kanzlei vertritt mehrere Betroffene im Fall Høiby.
Zusammengerechnet belaufen sich die bisherigen Anwaltskosten auf etwa 235'000 Euro insgesamt. Rechtsanwalt Petter Skogstad Grannes erklärte gegenüber Verdens Gang, dass auch Kanzleikosten wie Gehälter berücksichtigt würden.
Norwegisches Rechtssystem trägt Kosten
Nach norwegischem Recht übernimmt der Staat im Vorfeld eines Strafprozesses die Anwaltskosten, erklärt «Kurierverlag». Diese Regelung gilt sowohl für mutmassliche Täter als auch für Opfer.
Die Kostenübernahme soll allen Beteiligten unabhängig von ihrer finanziellen Lage eine angemessene Vertretung ermöglichen. Die eigentlichen Kosten werden erst am Ende des Verfahrens final aufgestellt.
Dann kann es auch sein, dass ein Verteidiger Gelder zurücküberweisen muss, falls zu viel im Voraus gezahlt wurde. Der Richter entscheidet über mögliche Rückzahlungen.
















