Haft

Anwältin: Fast acht Jahre Haft für Marius gerecht

Etienne Sticher
Etienne Sticher

Norwegen,

Für Marius Borg Høiby werden fast acht Jahre Haft gefordert. Eine Anwältin sagt, das sei angemessen und gerecht – wegen der gemilderten Kumulation.

Marius Borg Høiby
Marius Borg Høiby vor Gericht: Die Staatsanwaltschaft fordert fast acht Jahre Haft. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre und sieben Monate Haft für Marius Borg Høiby.
  • Eine Anwältin findet dieses Strafmass angemessen und gerecht.
  • Denn bei mehreren Vergehen würden die einzelnen Strafen nicht einfach addiert.

Heute geht der mehrwöchige Prozess gegen den norwegischen Skandal-Royal Marius Borg Høiby (29) zu Ende. Gestern stellte die Staatsanwaltschaft das geforderte Strafmass für den 29-Jährigen vor: sieben Jahre und sieben Monate Haft.

Marius Borg Høiby ist in 40 Punkten angeklagt. Darunter auch wegen vier Vergewaltigungen im Schlaf, Misshandlungen in nahen Beziehungen, Verstössen gegen Kontaktverbote und Körperverletzung. Der Sohn aus erster Ehe der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit (52) bestreitet die meisten der Vorwürfe.

Dass die Staatsanwaltschaft weniger als acht Jahre Haft fordert, obwohl Marius in so vielen Punkten angeklagt ist, mag erstaunen. Die dänische Strafverteidigerin Mette Grith Stage findet das Strafmass aber gerecht und angemessen. Sie erklärt es gegenüber «Ekstra Bladet» mit der «gemilderten Kumulation».

«Wenn man wegen mehrerer Straftaten angeklagt ist, werden die einzelnen Strafen nicht einfach addiert», erklärt sie. «Stattdessen wird eine sogenannte moderierte Kumulation angewendet. Dabei fliesst jede einzelne Straftat mit geringerem Gewicht in die Gesamtstrafe ein.»

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Kurz vor Beginn des Prozesses musste Marius in Untersuchungshaft, während der Ermittlungen aber war er noch frei. Seine Verteidiger beantragten die Freilassung, das Gericht gewährte diese nicht. Es begründete den Entscheid damit, dass eine hohe Gefahr bestehe, dass Marius neue Straftaten begehen werde.

Anwältin Mette Grith Stage findet auch das richtig: Untersuchungshaft sei in Fällen von solcher Schwere und bei einer so langen, drohenden Haftstrafe üblich.

Heute Donnerstag ist der letzte Prozesstag. Wann das endgültige Urteil bekannt gegeben wird, ist noch unklar. Die Zeitung «VG» rechnet mit einer Verkündung Ende Mitte Mai oder gar erst im Juni.

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