Gesetz

Neues Gesetz soll Behinderten mehr Selbstbestimmung bringen

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich soll gestärkt werden. So sollen sie etwa wenn möglich selber bestimmen, wo und von wem sie betreut werden. Die nötigen Grundlagen dazu sind im Selbstbestimmungs-Gesetz enthalten, welches am Donnerstag vorgestellt wurde.

Menschen mit Behinderung kommen nur mit bestimmten Diagnosen oder nach einer Einzelfallentscheidung an eine frühere Impfung. Viele von ihnen isolieren sich daher seit Monaten zu Hause. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Menschen mit Behinderung kommen nur mit bestimmten Diagnosen oder nach einer Einzelfallentscheidung an eine frühere Impfung. Viele von ihnen isolieren sich daher seit Monaten zu Hause. Foto: Christin Klose/dpa-tmn - dpa-infocom GmbH

«Im Mittelpunkt des neuen Gesetzes steht der Mensch», sagte der zuständige Regierungsrat Mario Fehr (SP) an einer Medienkonferenz. Das neue «Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung» soll den Betroffenen mehr Wahlfreiheit in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Tagesgestaltung bieten.

Die jährlichen Mehrausgaben für die Umsetzung werden auf 15 bis 30 Millionen Franken jährlich geschätzt. Die Vorlage für das Gesetz geht nun an den Kantonsrat.

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