Ex-Sugus-Verwalter Goran Zeindler wieder auf freiem Fuss
Goran Zeindler ist 2024 wegen der Sugus-Häuser in die Schlagzeilen geraten. Er wurde Ende Jahr aber wegen anderer Geschäfte verhaftet. Nun ist er wieder frei.

Das Wichtigste in Kürze
- Ex-Sugus-Verwalter Goran Zeindler war in mehreren Kantonen angezeigt worden.
- Dies unter anderem wegen untreuer Geschäftsführung, Urkundenfälschung und Veruntreuung.
- Ende 2024 wurde er deshalb verhaftet. Jetzt ist er wieder frei gekommen.
Geschäftsmann Goran Zeindler, der ehemalige Immobilienverwalter der Sugus-Häuser in Zürich, ist wieder auf freiem Fuss.
In seinem Umfeld sei die Rede von einem teilweisen Geständnis und einem möglichen Deal mit der zuständigen Schwyzer Staatsanwaltschaft. Dies schreibt die «Neue Zürcher Zeitung».
Der Immobilienunternehmer soll zugegeben haben, fiktive Rechnungen ausgelöst und die Mittel seiner Firmen auf sein privates Konto geschleust zu haben. Dies berichtet die Zeitung unter Berufung auf drei voneinander unabhängige Quellen.
Der Unternehmer habe aber den Vorwurf bestritten, dies zur eigenen Bereicherung getan zu haben.
Die Staatsanwaltschaft habe bisher keine Anklage erhoben. Der Anwalt des Immobilienunternehmers wollte laut der Zeitung keinen Kommentar abgeben.
Vorwürfe von Handwerkern und Geschäftspartnern
Zeindler war im Dezember 2024 festgenommen worden. In mehreren Kantonen waren Strafanzeigen gegen ihn eingereicht worden, unter anderem wegen untreuer Geschäftsführung, Urkundenfälschung und Veruntreuung.
Diese Anzeigen hatten schliesslich zur Verhaftung geführt. Zahlreiche Handwerker, Kunden und ehemalige Geschäftspartner werfen Zeindler schweres Fehlverhalten vor.
Zeindler hatte vorher im Zusammenhang mit den Zürcher Sugus-Häusern für Aufsehen gesorgt: Als Verwalter kündigte er im Auftrag der Besitzerin Regina Bachmann den rund 200 Bewohnerinnen und Bewohnern die Wohnung.
Inzwischen hat die Schlichtungsbehörde die ersten «Sugus»-Kündigungen verhandelt. Und festgestellt: Der Rausschmiss der Mietenden ist «missbräuchlich».
Nun können die Mieter vor dem Mietgericht klagen.