Eine Frau fiel mehrmals aufgrund der Vernachlässigung ihrer Meerschweinchen auf. Nachdem sie mit ihnen Zug fuhr, wurde ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen.
Meerschweinchen Zürich
Eine psychisch kranke Frau vernachlässigte ihre Meerschweinchen. Nun gab das Zürcher Verwaltungsgericht dem Veterinäramt Recht: Die Schuldige darf keine Tiere mehr halten. - Unsplash
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine psychisch kranke Frau setzte ihre Tiere aus und liess sie frei herumlaufen.
  • Zuletzt fuhr sie mit ihren Meerschweinchen in einer Einkaufstasche Zug.
  • Daraufhin sprach das Veterinäramt ein Tierhaltungsverbot aus.
  • Das Zürcher Gericht bestätigte dieses nun mit einem Urteil.

Jahrelang besass eine psychisch kranke Frau Meerschweinchen. Das Zürcher Verwaltungsgericht entschied nun jedoch, dass sie keine Tiere mehr halten darf. Ihre Krankheit hindere sie daran, sich angemessen um ihre Meerschweinchen zu kümmern.

Frau setzte Tiere aus

Auffällig wurde die Frau erstmals im März 2020: Zwei ihrer Meerschweinchen soll sie in einem Jutesack ausgesetzt haben. Ein drittes habe sie laut dem «Tagesanzeiger» allein auf einer Wiese zurückgelassen.

Nach diesem Vorfall wurde sie vorsorglich in die Psychiatrische Universitätsklinik Burghölzli eingewiesen, ihre Meerschweinchen wurden vom Veterinäramt beschlagnahmt.

Auflagen nicht erfüllt

Nach ihrer Entlassung durfte sie die Tiere wieder bei sich aufnehmen, allerdings nur unter bestimmten Auflagen: Die psychisch Kranke musste regelmässig den Zustand der Meerschweinchen dokumentieren und diese zum Tierarzt bringen.

Doch kurz darauf fand die Behörde in ihrer Wohnung acht frei herumlaufende Meerschweinchen vor, wie der «Tagesanzeiger» berichtet. Diese wurden in ein Tierheim gebracht, während die Frau wiederum in eine Klinik eingewiesen wurde. Trotz der mehrmaligen Verstösse gegen das Tierrecht durfte sie die Meerschweinchen nach ihrer Entlassung wieder zu sich nehmen.

Frau fuhr mit Meerschweinchen Zug

Im November 2021 wurden ihr die Tiere letztlich zur Gänze weggenommen. Die Polizei entdeckte neun Meerschweinchen in einer Einkaufstasche – als die Frau mit ihnen Zug fuhr. Die Tiere waren ungepflegt und teilweise verletzt, eines starb anschliessend sogar an den Folgen.

Daraufhin erliess das Veterinäramt ein landesweites Tierhalteverbot gegen die Frau, gegen welches sie erfolglos klagte.

Tiere wirkten sich positiv auf psychische Erkrankung aus

Das Gericht stellte fest, dass die Frau eine tiefe emotionale Bindung zu ihren Tieren hatte. Die Haltung hatte ausserdem positive Auswirkungen auf ihren psychischen Zustand. Die Schuldige war einsichtig, konnte die Anforderungen für eine gute Tierhaltung allerdings nicht erfüllen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von der Frau angefochten werden.

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