Gericht hebt Baubewilligung für Containerunterkunft in Triengen auf
Das Kantonsgericht Luzern hat die Baubewilligung für eine Containerunterkunft in Triengen LU aufgehoben.

Das Kantonsgericht Luzern hat die Baubewilligung für eine Containerunterkunft in Triengen aufgehoben. Grund dafür ist, dass keine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons vorliege, teilte es am Dienstag mit.
Der Standort der von der Gemeinde Triengen geplanten temporären Asylunterkunft, der Steinbären-Parkplatz, befinde sich in einer Grundwasserschutzzone. Damit sei eine Bewilligung durch die kantonale Gewässerschutzfachstelle nötig.
Anwohnerbeschwerde erfolgreich
Das Gericht hiess deswegen eine Beschwerde von Anwohnenden gegen das Projekt gut und hob die Baubewilligung auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.