Ex-Polizist steht wegen Vermögensdelikts vor Gericht Affoltern
Ein Ex-Polizist der Kantonspolizei Zürich steht am 12. August vor dem Bezirksgericht Affoltern. Er soll Geld von einem Tatort gestohlen haben.

Ein früherer Zürcher Kantonspolizist muss sich am 12. August am Bezirksgericht Affoltern wegen eines Vermögensdelikts verantworten. Er soll Geld von einem Tatort entwendet haben. Für die Staatsanwaltschaft sind zwei Tathergänge möglich.
Die schlechtere Version für den 59-Jährigen ist die Variante Einbruch. Laut Anklageschrift, wäre der Beschuldigte demnach am 11. Juni 2024 mit einem Brecheisen in das Haus eingedrungen, in dem eine Woche zuvor ein 80-Jähriger zuerst seine Frau und danach sich selber getötet hatte.
Am Tatort war damals auch der Beschuldigte anwesend, der in der Gegend wohnt.
Vorfall im Detail
Im Innern des Hauses in Knonau habe er zwei Portemonnaies mit mindestens 1400 bis 3140 Franken entwendet. Weil ihn ein Nachbar beim Hinausgehen beobachtet habe, soll er eine Stunde später einen falschen Eintrag im Polizei-Informationssytem (Polis) gemacht haben. Darin spricht er von «zwei Männern (mutmasslich Maghreb)», die er bei der Liegenschaft gesehen habe.
Diese seien danach verschwunden, Einbruchsspuren habe es keine gegeben. Die beiden Männer spielen auch in der Variante Hehlerei eine Rolle. Bei diesem Tathergang sah der Beschuldigte die beiden tatsächlich beim Haus, als er gegen 6.30 Uhr mit seinem Dienstfahrzeug vorbeifuhr.
Er habe vor dem Haus ein Brecheisen gesehen und damit die Verfolgung aufgenommen. Auf seine Zurufe «Polizei, Police» habe ihm einer ein Portemonnaie zugeworfen.
Weitere Ereignisse
Der andere sei mit einem Messer auf ihn zugerannt. Der Beschuldigte soll das Brecheisen in dessen Richtung geworfen und die Flucht zurück zum Auto ergriffen haben.
Allerdings wirft ihm die Staatsanwaltschaft in dieser «besseren» Variante vor, das Geld behalten zu haben. Diese Tatsache habe er dann im beschönigten Polis-Eintrag verschwiegen.
In beiden Fällen kommt der Vorwurf Urkundenfälschung im Amt dazu. Für die Variante Einbruch fordert die Staatsanwaltschaft 18 Monate Freiheitsstrafe bedingt, für die Variante Hehlerei 14 Monate.
In beiden Fällen müsste der Ex-Kantonspolizist die Strafe nicht absitzen. Für den 59-Jährigen gilt die Unschuldsvermutung.