Das Bezirksgericht Zürich hat zwei weitere Teilnehmer einer Velo-Aktion in Zürich vom Mai 2020 verurteilt. Die Aktion, für die bereits die Stadtzürcher SP-Politikerin Simone Brander verurteilt wurde, fiel laut Gericht unter das Veranstaltungsverbot der damaligen Covid-Verordnung.

Vor Gericht standen der Geschäftsführer der Organisation «Umverkehr», Silas Hobi, sowie ein 32-jähriger Lokführer und Veloaktivist. Beide machten vergeblich geltend, sich an die damals geltende 5-Personen-Regel sowie die Abstandsregeln gehalten zu haben.

Die Aktion sei auch keine Demonstration gewesen, es habe beispielsweise keine öffentlichen Ankündigungen im Vorfeld gegeben. Die beiden Männer, die ohne Verteidiger vor Gericht erschienen, forderten Freisprüche.

Das Gericht sah die Sache anders und verurteilte Hobi zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 100 Franken und den Veloaktivisten zu einer bedingten Geldstrafe von 8 Tagessätzen à 100 Franken.

Bezahlen müssen sie die Strafen nur, wenn sie sich in den nächsten zwei Jahren erneut etwas zuschulden kommen lassen. Die Staatsanwaltschaft hatte für beide 30 Tagessätze à 40 Franken gefordert.

Laut Hobi war der Sinn der Aktion, darauf aufmerksam zu machen, dass Velofahren gerade während der Pandemie gesundheitlich sinnvoll sei. Damit könne man Menschenansammlungen in öffentlichen Verkehrsmitteln meiden und belaste die Umwelt nicht zusätzlich mit Abgasen.

Hobi argumentierte unter anderem auch mit einem kürzlichen Entscheid des Bundesgerichts, welches eine im Kanton Bern zwischenzeitlich gültige Beschränkung von 15 Personen an Kundgebungen für ungültig erklärte. Das Bundesgericht begründete seinen Entscheid mit der in der Verfassung geschützten Versammlungsfreiheit, die gerade in Krisenzeiten besonders wichtig sei.

Für das Gericht war hingegen klar, dass die Aktion unter das Veranstaltungsverbot der damals gültigen Covid-Verordnung fiel. Zudem seien nicht nur fünf, sondern mindestens sieben Personen anwesend gewesen.

Zu berücksichtigen sei auch, dass das Veranstaltungsverbot im Frühling 2020 zu einer Zeit galt, in der das öffentliche Leben wegen der Pandemie auch sonst sehr stark eingeschränkt gewesen sein.

Dass sich die Veloaktivisten für ein gute Sache einsetzten, sei nicht entscheidend. «Man kann sich auch mit guten Absichten strafbar machen.» Zudem verwies der Richter auf ein früheres Urteil in der selben Sache.

Bereits im März dieses Jahres verurteilte das Bezirksgericht die Stadtzürcher SP-Gemeinderätin und Stadtratskandidatin Simone Brander für die Teilnahme an der gleichen Velo-Aktion. Sie zog den Entscheid an das Obergericht weiter. Auch Hobi kündigte nach dem Urteil an, Berufung gegen den Entscheid anzumelden.

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