Wie die Gemeinde in Fischenthal berichtet, bleiben die Gebührentarife für Trinkwasser, Abwasser und Abfall für das Jahr 2022 gleich.
val-de-travers ne
Wasser. (Symbolbild) - Pixabay
Ad

Gemäss Artikel 59 des Wasserversorgungsreglements vom 8. Dezember 2020, legt der Gemeinderat jährlich die Trinkwassernutzungsgebühr fest. Die Gebühren für das Jahr 2022 bleiben unverändert, die zusätzliche Grundgebühr für den Hauptleitungsersatz Ohrüti -Burri (für die beiden Jahre 2020 und 2021) jedoch fällt im Jahr 2022 weg.

Auch die Gebühren für Abwasser werden gemäss Artikel 11 der Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (GebVo) vom 19. März 2010 jährlich vom Gemeinderat festgesetzt. Die Gebühren bleiben im Bereich Abwasser im Jahr 2022 unverändert.

Dasselbe trifft auch auf die Abfallgebühren zu. Die Gebühren, die der Gemeinderat gemäss Artikel 14 der kommunalen Abfallverordnung (AbfVO) vom 12. Dezember 2014 und gemäss Artikel 8 der Vollziehungsverordnung zur Abfallverordnung (VV AbfVO) festgesetzt hat, bleiben im Jahr 2022 unverändert.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

WasserFischenthal