Platz für Wasser und Bauen am Chimlibach
Volketswil beendet das Provisorium am Chimlibach. Das neue Konzept für Schutz und Renaturierung wird bis 7. Juli 2026 öffentlich zur Einsicht aufgelegt.

Gemäss der kantonalen Hochwasserschutzverordnung sind die Gemeinden für die Festlegung des Gewässerraums an Gewässern von lokaler Bedeutung im Siedlungsgebiet zuständig, berichtet die Gemeinde Volketswil. Da der Gewässerraum entlang des Chimlibachs bisher nicht festgelegt ist, gilt ein provisorischer Gewässerraum. Dieser ist jedoch überdimensioniert und behindert die bauliche Entwicklung stark.
Um den Gewässerraum definitiv festzulegen und eine einheitliche Betrachtung über die Gemeindegrenzen hinweg zu gewährleisten, beauftragten die Gemeinden Volketswil und Schwerzenbach die Basler Hofmann AG, Zürich, einen Entwurf für die Festlegung eines minimalen Gewässerraums auszuarbeiten.
Der vorgeschlagene Gewässerraum deckt den Hochwasserschutz ab und berücksichtigt weitere Kriterien wie Renaturierung sowie den Natur- und Landschaftsschutz.
Prüfung durch den Kanton
Das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) hat den Entwurf bereits geprüft und freigegeben. Der Gemeinderat verabschiedet den Entwurf des Gewässerraums zuhanden der öffentlichen Auflage vom 8. Mai bis 7. Juli 2026. Anschliessend prüft der Kanton allfällige Einwendungen und setzt danach den Gewässerraum verbindlich fest.










