Viele Mieter wissen nicht, dass Hitze als Mangel durchgehen kann

    Karin Aebischer
    Karin Aebischer

    Zürich,

    Das Leiden war gross in vielen Wohnungen in diesem Sommer. Die Hitze war nicht mehr rauszubringen. Doch Beschwerden gab es wenige. Wohl auch aus Unwissen.

    ventilator
    In den meisten Wohnungen diesen Sommer nicht wegzudenken: Der Ventilator. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im Hitzesommer 2026 heizten sich viele Wohnungen viel zu stark auf. Abkühlung war nicht möglich.
    • Dennoch verzeichnete der Mieterverband wenig Beschwerden diesbezüglich.
    • Dabei kann eine zu heisse Wohnung auch ein Mangel sein - und der Vermieter muss handeln.

    Der Sommer 2026 war derart heiss, dass Leute nicht nur in Städten wie Paris in klimatisierte Hotels umgezogen sind.

    Auch in der Schweiz flüchteten einige aus den eigenen vier Wänden. Weil sie es vor Hitze schlicht nicht mehr aushielten.

    Dabei haben offenbar viele nach der Devise «Pech gehabt» gelebt.

    Hitze Ventilator
    Hitze-Wellen werden immer extremer. Dabei wird die Abkühlung der Innenräume zur Herausforderung. - keystone

    Zumindest sind beim Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz nur wenige Beschwerden zu diesem Thema eingegangen. Das erklärt Fabian Gloor, Jurist und Leiter Hotline beim Mieterverband, gegenüber Nau.ch.

    Er könne sich vorstellen, dass viele Mieter gar nicht wüssten, dass Hitze in der Wohnung als Mangel durchgehen könnte.

    Die Rechtslage sei aber auch entsprechend unklar. «Es gibt ein einziges Bundesgerichtsurteil zum Thema Hitze», so Gloor. Dieses besagt, dass eine zu hohe Raumtemperatur einen Mietmangel darstellen kann.

    Ist dir bewusst, dass Hitze in der Wohnung ein Mangel sein kann?

    Zumindest insofern die Temperaturen das Wohnen erheblich beeinträchtigen. Mieter dürften grundsätzlich eine Raumtemperatur zwischen 20 und 21 Grad erwarten.

    Aber: In diesem Bundesgerichtsentscheid ist besonders, dass die betroffene Wohnung selbst im Winter und bei ausgeschalteter Heizung ständig 23 bis 25 Grad warm war.

    Zur Sommerhitze konkret lägen keine festen Grenzwerte vor, so Fabian Gloor. «Denn das Gericht muss berücksichtigen, wie stark sich eine Wohnung im Vergleich zur Aussentemperatur aufheizt.» Und diese war in diesem Sommer aussergewöhnlich hoch.

    Fehlende Fenster-Rolos können Mangel sein

    Besonders bei Dachwohnungen, Minergie-Wohnungen oder Räumen mit grossen Fensterflächen könne eine starke Überhitzung als Mangel eingestuft werden. «Zum Beispiel, wenn es keine Dachfenster-Aussenrolos oder Balkonvorhänge hat», erläutert Gloor.

    Einen generellen Anspruch auf eine Klimaanlage oder Ähnliches gibt es aber nicht. Vorrang hätten «verhältnismässige Massnahmen», so der Mietrechts-Experte.

    Ventilator
    Wer konnte, ergatterte sich diesen Sommer noch die letzten übrigen Ventilatoren. - keystone

    Gloor empfiehlt hitze-geplagten Mietern, die Temperaturen stets zu dokumentieren und die Überhitzung dem Vermieter zu melden. Dies schriftlich. «Denn wird ein Mangel festgestellt, können die Vermieter eine Mietzinsreduktion verlangen – bis der Mangel behoben ist», so Gloor.

    Der Jurist beim Mieterverband geht davon aus, dass sich die Frage nach der Hitze in den Wohnungen und den damit verbundenen Ansprüchen in Zukunft öfters stellen wird. «Nicht nur in Privatwohnungen, auch in Büros», so Gloor.

    wohnungsbesichtigung
    In der Stadt Zürich dürften auch heisse Dachwohnungen nicht leer bleiben - denn dort hat es schlicht zu wenig Wohnraum. (Symbolbild) - keystone

    Dabei könnten schlecht isolierte oder stark ausgesetzte Wohnungen wie Dachwohnungen an Attraktivität verlieren. Aber nicht überall.

    «Eine Dachwohnung in der Stadt Zürich behält man», betont Gloor. Auch bei Hitze. Denn dort sei der Leerwohnungsbestand so tief, dass man nicht so einfach eine andere Bleibe finde.

    «Kann zur Belastung werden»

    Immobilien-Experte Harry Büsser von Comparis geht davon aus, dass sich insbesondere Dachwohnungen in Zukunft stärker differenzieren werden.

    «Eine gut gedämmte Attikawohnung mit Aussenbeschattung und Kühlmöglichkeit bleibt attraktiv. Eine schlecht isolierte Dachwohnung ohne Hitzeschutz kann im Sommer dagegen zur Belastung werden», so Büsser.

    Rüstest du deine Wohnung nun Hitzeschutz-technisch auf?

    Früher seien Dachwohnungen oft vor allem wegen der Aussicht, des Charmes oder der Terrasse beurteilt worden.

    Heute werde zusätzlich gefragt: Wie heiss wird es im Juli und August? Gibt es Aussenstoren? Wie gut ist das Dach isoliert? Kann man nachts querlüften? Ist eine Kühlung möglich?

    Bei den Preisen erwartet er keinen allgemeinen Preisrutsch für Dachwohnungen. Doch: «Bei schlecht sanierten Dachwohnungen könne es aber künftig längere Vermarktungszeiten, mehr kritische Rückfragen oder Preiszugeständnisse geben.»

    Hitze
    Wie stark eine Wohnung sich aufheizt, hängt auch von deren Bauart ab. - keystone

    Gut ausgestattete Dachwohnungen würden dagegen begehrt bleiben, so Der Immo-Experte.

    Vermieter sollten das Thema jedenfalls ernst nehmen. «Ventilatoren allein lösen das Problem nicht, wenn sich eine Wohnung tagsüber stark aufheizt.»

    Baulicher Hitzeschutz sei viel wirksamer. Dazu gehörten eine gute Dachisolation, Aussenstoren oder Markisen, Sonnenschutzverglasung, helle Dachflächen, gute Lüftungsmöglichkeiten und bei grösseren Sanierungen eine technische Kühlung.

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    Kommentare

    User #1975 (nicht angemeldet)

    Ich bin Vermieter, haben vor einem Jahr ein Haus gekauft mit Wohnungen drin, Dachstock isoliert, neue Fenster und Rolläden. Ergebnis 26-27 Grad mit Querlüften in der Nacht. Heiss ist heiss. Ich hoffe, die Investition lohnt sich und die Mieten fliessen, sonst motzt die Bank wieder... Mal schauen, ob am Ende die Rechnung aufgeht 😅

    User #3120 (nicht angemeldet)

    ganzen Sommer ohne Sonnenstore, seit Februar habe ich gewartet, dass die Eigentümerin bzw Verwaltung den kaputten Gurt zum runterlassen austauscht... Im Juni wieder gefragt, man hats vergessen.... nur eine Firma durfte es machen.... erst in August gemacht... keine Mietzinsreduktion und immer wieder 28-30 Grad in der Wohnung... und das nur im 1.Stock, wenn ich am Abend lüften wollte, hat der Nachbar unten immer wieder geraucht... weil er tun kann wie er will, sagte er mir... jemand sagte mir jedoch, dass jeder Mieter aber auch die Rücksichtpflicht hat...

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