Jugendsport – Vereine können Fördergelder beantragen
Volketswil unterstützt sporttreibende Jugendliche seit über 30 Jahren. Ortsansässige Vereine können wieder Beiträge für ihre Nachwuchsförderung beantragen.

Wie die Gemeinde Volketswil informiert, richtet sie seit über 30 Jahren Beiträge an jugendfördernde Sportvereine aus. Die Beiträge werden auf Antrag durch den Ausschuss der jugendfördernden Sportvereine verteilt.
Anspruch haben Sportvereine mit Sitz in Volketswil, die unter anderem seit mindestens einem Jahr Jugendförderung in der Gemeinde betreiben und regelmässige Trainings durchführen. Als beitragsberechtigt zählen Jugendliche mit Wohnsitz in der Gemeinde im Alter von 6 bis 20 Jahren.








