Neue Corona-Schutzmassnahmen auch für Thalwiler Sportanlagen
Wie die Gemeinde schreibt, gelten seit dem 6. Dezember 2021 auch für die Thalwiler Sportanlagen verschärfte Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Im Hinblick auf die verschärfte Corona-Situation gelten seit dem 6. Dezember 2021 in den Sportanlagen der Gemeinde Thalwil neue Massnahmen:
Bei der Eisbahn Brand gilt eine Besucherbeschränkung von 300 Personen. Für das Hallenbad Schweikrüti gilt die Maskenpflicht grundsätzlich für alle bis in die Garderobe. Begleitpersonen wie zum Beispiel Lehrer, Eltern, Trainer, Kursleiter, welche nicht im Wasser sind, tragen auch in der Schwimmhalle eine Maske.
Nutzen Vereine oder Veranstalter das Hallenbad ausserhalb der Öffnungszeiten, sind sie für die Zertifikatskontrolle aller Anwesenden zuständig, auch für beständige Trainingsgruppen unter 30 Personen.
Ausweitung der Zertifikatspflicht
Die Zertifikatspflicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien. Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen (Vereine) unter 30 Personen wird aufgehoben.
Zudem gilt neu bei Veranstaltungen im Freien bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht. Bisher lag die Grenze bei 1000 Teilnehmenden.
Mehr Informationen sind auf der Gemeindehomepage zu finden.