Gemeindeversammlung sagt Ja zu Budget 2026 und Steuerfuss
Eine klare Mehrheit der 316 anwesenden Stimmberechtigten sagte Ja zur Vorlage zur Totalrevision der Betreuungsverordnung sowie zu Budget 2026 und Steuerfuss.

Wie die Gemeinde Thalwil schreibt, genehmigte an der Gemeindeversammlung von Donnerstag, 4. Dezember 2025, eine klare Mehrheit der 316 anwesenden Stimmberechtigten sowohl die Vorlage zur Totalrevision der Betreuungsverordnung als auch das Budget 2026, mitsamt gleichbleibendem Steuerfuss von 78 Prozent.
Zudem folgte die Mehrheit der Stimmberechtigten einem Antrag der GLP zur Anpassung der Betreuungsverordnung: Die Gemeinde soll einen höheren Anteil an den Vollkosten in der schulergänzenden Betreuung (SeB) tragen als in der revidierten Betreuungsverordnung vorgesehen.
Dies hat nun Auswirkungen auf das Budget 2026.
316 Stimmberechtigte anwesend bei Budget-Gemeindeversammlung
Für die Budget-Gemeindeversammlung fanden sich am Donnerstag, 4. Dezember 2025, insgesamt 316 Stimmberechtigte in der reformierten Kirche in Thalwil ein.
Die Anwesenden befanden neben Budget und Steuerfuss 2026 auch über die Totalrevision der Betreuungsverordnung.
Totalrevidierte Betreuungsverordnung
Per 1. August 2026 führt die Gemeinde Thalwil ein Subventionsmodell ein, das einheitlich für die familienergänzende Kinderbetreuung (FeKB) und schulergänzende Betreuung (SeB) gelten wird.
Mit der Einführung von sogenannten Betreuungsgutschriften werden neu alle Familien einen nach den gleichen Grundsätzen subventionierten Betreuungsplatz erhalten und haben zudem freie Platzwahl für die Betreuung ihrer Kinder.
Da die Gemeinde in den vergangenen Jahren den gesetzlich verankerten Kostendeckungsgrad von 33 Prozent der gesamten Vollkosten nicht mehr erreichen konnte, sah die totalrevidierte Betreuungsverordnung zudem eine neue Tarifgestaltung und somit ein neues Subventionsmodell vor.
In diesem Zusammenhang folgte an der Gemeindeversammlung eine deutliche Mehrheit der Stimmberechtigten einem Antrag der GLP: Dieser fordert, dass die Gemeinde Thalwil einen höheren Anteil an den Vollkosten in der schulergänzenden Betreuung (SeB) tragen soll als in der revidierten Betreuungsverordnung vorgesehen.
Gesamtkosten über eine Million höher
Durch den angenommenen Antrag wird sich der Gemeindebeitrag pro Kind daher neu zwischen 33 und 40 Prozent der Vollkosten bewegen.
Dies wiederum hat Auswirkungen auf das Budget 2026: Anstatt der jährlich veranschlagten Gesamtkosten von rund 5,05 Millionen Franken, werden sich diese neu zwischen 6,34 und 6,9 Millionen Franken bewegen.
Die neue Betreuungsverordnung wird per 1. August 2026 in Kraft gesetzt.
Budget projiziert Defizit von rund 5,8 Millionen Franken
Der Thalwiler Gemeinderat rechnete im Budget 2026 mit einem Minus von 5,3 Millionen Franken bei einem Gesamtaufwand von 188,2 Millionen Franken.
Aufgrund des durch die Stimmberechtigten gutgeheissenen Antrags zur revidierten Betreuungsverordnung steigt das budgetierte Defizit im kommenden Jahr zusätzlich um schätzungsweise eine halbe Million Franken auf rund 5,8 Millionen Franken an.
Trotz des Defizits und der letztjährigen Senkung des Steuerfusses um fünf Prozentpunkte auf 78 Prozent ab 2025, wächst der Steuerertrag 2026 in Thalwil um 5,7 Prozent gegenüber der Rechnung 2024 und um 11,5 Prozent gegenüber dem Budget 2025.
Die geschätzten Gemeindesteuererträge 2026 betragen insgesamt rund 92 Millionen Franken. Dafür fallen im Budget 2026 im Vergleich zum Vorjahr rund 8,7 Millionen höhere Aufwendungen an. Dies lieg t in erster Linie daran, dass sich die Abgaben in den Ressourcenausgleich um rund 6,3 Millionen auf 24 Millionen Franken erhöhen.
Ja zum Gesamtbudget
Zudem hiessen die Stimmberechtigten einen Antrag gut, der eine Aussensauna auf dem Gelände des Badeplatzes Ludretikon forderte. Hierfür werden 2000 Franken für den Unterhalt sowie 1000 Franken für eine entsprechende Evaluation für die Installation im Budget 2026 eingestellt.
Eine klare Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten folgten dem gemeinderätlichen Antrag und genehmigte sowohl das Budget 2026 sowie den gleichbleibenden Steuerfuss von 78 Prozent.










