Versorgertaxen: Stadt erhält über 6 Millionen Franken
Die Stadt Affoltern am Albis bekommt 6,02 Millionen Franken vom Kanton zurück. Es handelt sich um unbestrittene Rückzahlungen von früheren Versorgertaxen.

Wie die Stadt Affoltern am Albis berichtet, hat sie im Dezember 2025 vom Kanton Zürich eine Rückerstattung von 6,02 Millionen Franken erhalten. Es handelt sich um Geld, das die Stadt in früheren Jahren, gestützt auf die inzwischen aufgehobene Jugendheimgesetzgebung, im Zusammenhang mit den sogenannten Versorgertaxen bezahlen musste.
Dass es überhaupt zu dieser Rückerstattung kam, hat eine lange Vorgeschichte. Bei den Versorgertaxen handelt es sich um Beiträge, welche die Gemeinden in der Vergangenheit an Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Jugendlichen leisten mussten -beispielsweise bei Platzierungen in Heimen oder spezialisierten Institutionen.
Über Jahre hinweg war umstritten, ob die Gemeinden diese Zahlungen rechtlich überhaupt leisten mussten. Klarheit in Bezug auf die beitragsberechtigten Zürcher Kinder- und Jugendheime und ausserkantonale IVSE-anerkannte Kinder- und Jugendheime schufen die Gemeinden Erlenbach und Regensdorf, welche Musterprozesse führten. Das Verwaltungsgericht gab ihnen recht.
Rückforderungen möglich
Koordiniert durch den Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich erklärte sich der Kanton Zürich bereit, die Ergebnisse der Musterprozesse auch für die anderen Gemeinden zu anerkennen und auf die Verjährung teilweise zu verzichten.
Damit wurde der Weg frei, damit auch andere Gemeinden ihre in der Vergangenheit geleisteten Zahlungen beim Kanton Zürich zurückfordern konnten. Deshalb hatte sich der Stadtrat im Jahr 2022 entschieden, vorerst keinen eigenen Prozess zu führen.
Offen ist weiterhin, wer für Zahlungen an nicht beitragsberechtigte Kinder- und Jugendheime aufkommen muss und ob der Kanton den Gemeinden zusätzlich einen Zins schuldet. Das war nicht Gegenstand der Urteile und wird vom Kanton Zürich bestritten.
Erheblicher Aufwand für die Stadtverwaltung
Die Stadt Affoltern am Albis hatte beim Kanton Rückforderungen in der Höhe von insgesamt über 11 Millionen Franken geltend gemacht. Ein Teil davon wurde vom Kanton als unbestritten anerkannt.
Es erfolgte deshalb eine Überweisung in der Höhe von 6,02 Millionen Franken. Der restliche Teil wird vom Kanton bestritten und wurde noch nicht überwiesen.
Es handelt sich dabei insbesondere um die Rückforderung von übernommenen Versorgertaxen an nicht-beitragsberechtigte und ausserkantonale, nicht IVSE-anerkannte, Heime. Um die Rückforderung überhaupt belegen zu können, mussten in der Stadtverwaltung zahlreiche Unterlagen bis ins Jahr 2006 zurück aufwendig im Archiv beschafft, geprüft und aufbereitet werden.
Erst dadurch konnte die Stadt die Rückforderung gegenüber dem Kanton sauber dokumentieren. Der Kanton hat diese erste Zahlung ohne Gegenleistung seitens der Stadt Affoltern am Albis ausbezahlt.
Erster Zahlungseingang – weitere Fragen noch offen
Zuerst wollte der Kanton Zürich, dass die Stadt eine Vereinbarung per Saldo aller Ansprüche unterzeichnet. Dieses Vorgehen lehnte der Stadtrat ab, schliesslich geht es auch noch um die vom Kanton bestrittenen Forderungen.
Mit der Auszahlung des unbestrittenen Betrags ist ein erster Schritt erfolgt. Der Stadtrat wird die weiteren offenen Fragen und das weitere Vorgehen, insbesondere zu den bestrittenen Forderungen, in dieser Sache sorgfältig prüfen.










