Frau aus Uri knöpft Mann 120'000 Franken ab - er hoffte auf Liebe
Er hofft auf die grosse Liebe, sie will sein Geld. Eine Frau aus Uri wurde vom Kantonsgericht Nidwalden verurteilt, weil sie einem Mann 117'400 Franken abnahm.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau aus Uri wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.
- Sie hatte sich bei einem Mann aus dem Thurgau fast 120'000 Franken erschlichen.
- Vor Gericht zeigte sich die Frau geständig und reuig.
Eine Frau aus dem Kanton Uri wurde wegen Betrugs und Geldwäscherei zu einer einjährigen, bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Darüber schreibt die «Luzerner Zeitung».
Sie hatte einen Mann aus dem Thurgau um fast 120'000 Franken betrogen, indem sie ihm falsche Liebe vorspielte. Das Gericht ordnete an, dass die Frau das erschwindelte Geld zurückzahlen muss, sobald sie dazu in der Lage ist.
Die beiden hätten sich vor zwei Jahren in einem Ostschweizer Restaurant kennengelernt. Eine wie sich herausstellt fatale Begegnung. Am Ende verlor der Mann 117'400 Franken an die damals etwa 50-jährige Frau.
Da sich mehrere Treffen der beiden im Kanton Nidwalden abgespielt hätten, nahmen sich die dortigen Behörden dem Fall an.
Geldforderungen via Whatsapp
Nachdem die ersten Kontakte geknüpft waren, bat die Frau gemäss «LZ» den Thurgauer um Geld – hauptsächlich über Whatsapp. Schon wenige Tage nach ihrem ersten Treffen habe sie ihn aufgefordert, ihr 4000 Franken zu geben. Der Grund: Ihr Auto sei kaputt und sie könne nicht zur Arbeit kommen.
In den folgenden sechs Monaten habe der Thurgauer weitere Summen zwischen 8000 und 25'000 Franken überwiesen. Sie soll ihm immer wieder unwahre Geschichten erzählt haben, um ihren Bedarf an Geld glaubhaft zu machen.
Falsche Geschichten für mehr Geld
Beispielsweise habe sie behauptet, ihre Eltern seien gestorben und sie müsse ins Ausland fliegen, um die Formalitäten zu klären. Ein anderes Mal gab sie wohl vor, in Istanbul im Krankenhaus zu liegen und Geld für eine Blinddarmoperation zu benötigen. Jedes Mal habe der Thurgauer ihr geglaubt und das geforderte Geld überwiesen.
Teile des erschwindelten Geldes seien auch laut der Zeitung tatsächlich an Bekannte der Schweizerin in der Türkei geflossen. Ein Grund, warum sie auch der Geldwäscherei beschuldigt wurde.
Geständnis vor Gericht
Vor Gericht habe die Frau die Anschuldigungen zugegeben. Gleichzeitig soll sie aber auch betont haben, dass ihr türkischer Freund mitverantwortlich für den Betrug sei: «Das ist nicht allein von mir gekommen. Ich bin da auch selbst reingefallen in das ganze System.» Ausserdem sei sie reuig gewesen: «Ich weiss, ich habe Fehler gemacht, die man nicht entschuldigen kann».
Die Frau erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr für ihre Vergehen. Dieser Strafe habe sie bereits vor der Verhandlung zugestimmt.
Sie muss dem Thurgauer das erschwindelte Geld zurückzahlen, sobald sie wieder über entsprechende finanzielle Mittel verfügt. Ausserdem soll sie die Verfahrenskosten sowie die Anwaltsgebühren an den Kanton Nidwalden entrichten.