Stans

    Weidlistrasse erhält öffentlichen Parkplatz

    Gemeinde Stans
    Gemeinde Stans

    Nidwalden,

    Der provisorische Parkplatz an der Weidlistrasse in der Gemeinde Stans soll ab September 2025 bewirtschaftet und definitiv realisiert werden.

    Dorfzentrum Stans.
    Dorfzentrum Stans. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Wie die Gemeinde Stans berichtet, entscheidet am 4. Juni die Gemeindeversammlung über einen Objektkredit für den Neubau des bisher provisorischen Parkplatzes auf dem Areal Mettenweg (Weidlistrasse). Dies macht eine Anpassung des Parkierungsreglements notwendig. Zudem soll ein Passus gestrichen werden.

    Für die Liegenschaften Haus Centro, das Wohnhaus Mettenweg und für den alten Mettenweg sollen an der Weidlistrasse, wo sich derzeit ein provisorischer Parkplatz befindet, 53 bewirtschaftete, öffentliche Parkplätze entstehen. Dafür beantragt der Gemeinderat den Stanser Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 4. Juni einen Objektkredit von 560'000 Franken.

    Zusätzliche Parkfelder durch die Stiftung Weidli

    Die Stiftung Weidli wird auf eigene Rechnung auf dem Areal sieben zusätzliche Parkfelder realisieren, welche sie mittels Vereinbarung der Gemeinde Stans zur Bewirtschaftung übertragen wird. Es ist vorgesehen, den Parkplatz Areal Mettenweg (Weidlistrasse) mit den insgesamt 60 Parkplätzen analog dem Gemeindeparkplatz in die Zone C aufzunehmen.

    Dafür ist eine Anpassung des Anhangs zum Parkierungsreglement notwendig, die dem fakultativen Referendum untersteht. Die entsprechende Publikation im Amtsblatt erfolgt am 6. Mai, die Referendumsfrist läuft am 5. Juli 2025 ab.

    Die neue Regelung und somit die Bewirtschaftung des aktuell noch provisorischen Parkplatzes soll ab September 2025 in Kraft treten, sofern das fakultative Referendum nicht ergriffen wird und der Regierungsrat die Erlassänderung genehmigt.

    Passus soll gestrichen werden

    Neben der Ergänzung des Parkierungsreglements um den Parkplatz an der Weidlistrasse ist die Streichung des Eintrags «Nachzahlung nicht erlaubt» vorgesehen. Ein Stimmberechtigter hatte bei der Genehmigung des Parkierungsreglements (in Kraft seit dem 1. März 2024) darauf aufmerksam gemacht, dass es mit Apps möglich ist, die Parkzeit zu verlängern, sofern die maximal erlaubte Parkzeit noch nicht abgelaufen ist. Er wünschte eine Streichung des Eintrags.

    Abklärungen haben ergeben, dass aufgrund der übergeordneten Signalisationsverordnung des Bundes und eines entsprechenden Vermerks auf der Parkuhr der Eintrag «Nachzahlung nicht erlaubt» im Parkierungsreglement nicht nötig ist.

    Auch wenn der Passus gestrichen wird, gelten die maximalen Parkzeiten weiterhin und dürfen nicht überschritten werden. Möglich ist es aber, die Parkzeit während eines Parkierungsvorgangs bis zur maximal erlaubten Dauer zu verlängern, wenn nicht zu Beginn schon die maximale Nutzungszeit eingegeben wurde.

    Es darf jedoch kein neuer Parkierungsvorgang gestartet werden, wenn das Auto den Parkplatz nicht verlassen hat.

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