Rechtsschutz: Darf ich auf dem Balkon grillieren?
Der Frühling liegt in der Luft und das heisst eines: Es wird gegrillt! Doch was ist auf dem eigenen Balkon rechtlich erlaubt – und was ist verboten?

Das Wichtigste in Kürze
- Grillieren auf dem Balkon ist erlaubt, die Vermieterschaft kann es aber einschränken.
- Um eine Kündigung zu vermeiden, solltest du die Hausordnung im Vorfeld anschauen.
So gilt grundsätzlich: In der Schweiz ist das Grillieren auf dem Balkon erlaubt. Allerdings kann die Hausordnung Einschränkungen vorsehen. Ein generelles Grillverbot ist jedoch nicht zulässig, da es einen zu starken Eingriff in die Privatsphäre darstellen würde.
Wie immer gilt allerdings, dass Mieterinnen und Mieter verpflichtet sind, auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Besonders bei der Nutzung von Holzkohlegrills sollte darauf geachtet werden, dass der Rauch nicht in die Wohnungen der Nachbarn zieht.
Rücksicht statt Kündigung
Wer gegen die Rücksichtspflicht verstösst, riskiert eine Abmahnung oder im Extremfall sogar die Kündigung des Mietverhältnisses. Auch beachtet werden sollte die gesetzliche Nachtruhe, die an den meisten Orten um 22 Uhr beginnt.
Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Nachbarn im Vorfeld zu informieren, einen guten Austausch zu pflegen oder sie gleich zum Grillfest einzuladen.