Rechtsschutz: Darf ich auf dem Balkon grillieren?

Emilia Rechtsschutz
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Zürich,

Der Frühling liegt in der Luft und das heisst eines: Es wird gegrillt! Doch was ist auf dem eigenen Balkon rechtlich erlaubt – und was ist verboten?

Grillen
Sommerzeit ist Grillzeit. Doch Vorsicht: Nicht überall ist das Grillieren erlaubt. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Grillieren auf dem Balkon ist erlaubt, die Vermieterschaft kann es aber einschränken.
  • Um eine Kündigung zu vermeiden, solltest du die Hausordnung im Vorfeld anschauen.

So gilt grundsätzlich: In der Schweiz ist das Grillieren auf dem Balkon erlaubt. Allerdings kann die Hausordnung Einschränkungen vorsehen. Ein generelles Grillverbot ist jedoch nicht zulässig, da es einen zu starken Eingriff in die Privatsphäre darstellen würde.

Wie immer gilt allerdings, dass Mieterinnen und Mieter verpflichtet sind, auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Besonders bei der Nutzung von Holzkohlegrills sollte darauf geachtet werden, dass der Rauch nicht in die Wohnungen der Nachbarn zieht.

Rücksicht statt Kündigung

Wer gegen die Rücksichtspflicht verstösst, riskiert eine Abmahnung oder im Extremfall sogar die Kündigung des Mietverhältnisses. Auch beachtet werden sollte die gesetzliche Nachtruhe, die an den meisten Orten um 22 Uhr beginnt.

Grillierst du gerne?

Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Nachbarn im Vorfeld zu informieren, einen guten Austausch zu pflegen oder sie gleich zum Grillfest einzuladen.

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Kommentare

User #4225 (nicht angemeldet)

Ja die Tsch Tsch Werbung hat den Schweizern so richtig das Gehirn gewaschen. Bevor gab es nicht halb so viele Grills auf Balkonien.

User #1803 (nicht angemeldet)

Rücksichtnahme unter Nachbarn ist immer gegenseitig. Diplomatie und Toleranz im Einklang kontra Aggressionen.

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