Ein Verurteilter legte Berufung gegen den Tatbestand des Mords ein. Nun wird am Gericht abermals entschieden, ob er einen Femizid begangen hat.
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Ein Mann soll seine Partnerin im Jahr 2020 gewaltvoll ermordet haben. Bei dem Berufungsverfahren am Bezirksgericht Meilen soll in zwei Verhandlungstagen entschieden werden. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Jahr 2020 erlag eine Frau im Krankenhaus brutalen Verletzungen.
  • Ihr Partner wurde daraufhin des Mordes verurteilt.
  • Nun findet das Berufungsverfahren statt.

Im März 2020 verstarb eine Frau mit über 20 schweren Verletzungen, darunter Rippenbrüche und Lungenverletzungen, im Spital Männedorf. Der mutmassliche Täter ist ihr eigener Partner.

Nach einem Streit soll er sie in seiner Unterkunft im ehemaligen Gasthaus Eichwies in Hombrechtikon misshandelt haben. Dieser Überzeugung waren die Richter des Bezirksgerichts Meilen, wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet.

Mann zum Mord verurteilt

Im Dezember 2021 wurde der gebürtige Pole wegen Mordes verurteilt und zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Zusätzlich wurde eine Landesverweisung von 15 Jahren ausgesprochen.

Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung gegen das Urteil ein. Deshalb wird der Fall am kommenden Montag erneut vor dem Obergericht verhandelt.

Szenarien fallen sehr unterschiedlich aus

In der zweitägigen Verhandlung am Bezirksgericht Meilen präsentierten Staatsanwalt und Verteidigerin völlig unterschiedliche Szenarien. Der Staatsanwalt stellte den Fall als Femizid aus verletzter Eitelkeit dar und forderte eine Gefängnisstrafe von 18 Jahren. Die Verteidigerin plädierte auf einen Freispruch. Sie behauptete, das Opfer sei betrunken gestürzt.

Es wird erwartet, dass beide Parteien vor dem Obergericht an ihren Positionen festhalten werden.

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