Berneck erneuert Reglement für schulergänzende Betreuung
Die Gemeinde Berneck erneuert die schulergänzende Betreuung. Das neue Reglement tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, wenn kein Referendum eingelegt wird.

Wie die Gemeinde Berneck mitteilt, sind die Schulträger beziehungsweise die Gemeinden gemäss Volksschulgesetzes (VSG) seit dem 12. August 2024 verpflichtet, den Schülern vom Kindergarten bis zum Ende der Primarschule eine schulergänzende Betreuung anzubieten.
Die Gemeinde Berneck bietet die schulergänzende Betreuung bereits seit längerem an: Der Mittagstisch wurde 2004 eingeführt und der Schülerhort wird seit 2017 angeboten. Seit Oktober 2025 befindet sich der Schülerhort zudem an einem neuen, provisorischen Standort an der Unterfeldstrasse 1b.
Die bisherigen Reglemente und Grundlagen für den Betrieb der schulergänzenden Betreuung entsprechen nicht mehr den aktuell geltenden Anforderungen und Gegebenheiten.
Aus diesem Grund hat die Fachkommission Schülerhort neue Grundlagen für die schulergänzende Betreuung (Mittagstisch / Schülerhort) erarbeitet, die der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 11. November 2025 erliess.
Fachkommission Schülerhort wurde umbenannt und personell angepasst
Die neuen Grundlagen bestehen aus einem Reglement, einer Betriebsordnung und einem Qualitätskonzept.
Sie regeln die organisatorischen, betrieblichen und qualitativen Rahmenbedingungen der schulergänzenden Betreuung und legen insbesondere Zuständigkeiten, Abläufe, Betreuungsangebote, Tarife, Qualitätsstandards sowie die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde, Betreuungspersonal und Eltern fest.
Aufgrund der neuen Grundlagen wird die bisher bestehende Fachkommission Schülerhort in die Fachkommission Schulergänzende Betreuung umbenannt und personell den neuen Gegebenheiten angepasst.
Die Kommission setzt sich aus Patrizia Fiechter, Gemeinderätin und Schulratspräsidentin, als Präsidentin, Fabian Meier, Gemeinderat, als Mitglied, Sara Gabathuler, Co-Schulleitung, als Mitglied, Claudia Ryser, Leiterin der Schulverwaltung, als Aktuarin, sowie Kathrin Gillioz, Leitung Schulergänzende Betreuung, in beratender Funktion, als Mitglied zusammen.
Das Reglement untersteht dem fakultativen Referendum
Das neue Reglement für die schulergänzende Betreuung mit rechtssetzendem Charakter untersteht dem fakultativen Referendum vom 13. November 2025 bis 22. Dezember 2025. Während dieser Frist können die stimmberechtigten Personen ein Referendumsbegehren einreichen.
Das Reglement Schulergänzende Betreuung liegt im Rathaus öffentlich auf und kann auch auf der Webseite der Gemeinde sowie auf der Publikationsplattform eingesehen werden.
Bei unbenutztem Ablauf der fakultativen Referendumsfrist tritt das neue Reglement für die Schulergänzende Betreuung per 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt damit gleichzeitig die derzeit geltenden Regelungen.










