Die Grünen kritisieren in einem Vorstoss, dass der Einbau einer Fotovoltaikanlage eine Neuschätzung der Liegenschaft auslöst. Bauherren würden bestraft.
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Eine Photovoltaik-Anlage auf einem Hausdach. - Flawil

Die St. Galler Grünen haben einen neuen Vorstoss eingereicht und kritisieren darin, dass die Installation einer Fotovoltaikanlage eine Neuschätzung der Liegenschaft auslöse.

Dies komme einer Bestrafung für Investitionen in erneuerbare Energien gleich.

In ihrem Vorstoss verweisen die Grünen auf Informationen der Gebäudeversicherung St.Gallen (GVA).

Danach werde für Neubauten oder bei einer baulicher Wertvermehrung von mehr als 30'000 Franken eine Bauzeitversicherung verlangt. Dies gelte auch für Fotovoltaikanlagen.

Grüne: Bauherr wird für Investitionen in erneuerbare Energie bestraft

Die Bauzeitversicherung löse aber nach Abschluss der Arbeiten eine Neuschätzung aus.

Dabei werde der Steuerwert nicht nur um den Investitionsbetrag der Fotovoltaikanlage erhöht, sondern auch der Marktwert der Liegenschaft früher als im üblichen Zehnjahres-Rhythmus angepasst.

Aufgrund der gestiegenen Preise für Liegenschaften versteuere der Bauherr einer Fotovoltaikanlage also schon früher den höheren Wert als derjenige, welcher keine Anlage erstelle.

«Er wird also für die Investitionen in erneuerbare Energie bestraft», folgern die Grünen.

Regierung soll rechtliche Abklärung bezüglich steuerlicher Neuschätzung machen

Fotovoltaikanlagen seien in vielen Gemeinden wegen der tiefen Preise der Elektrizitätswerke ohnehin nicht rentabel.

Wenn noch «eine Bestrafung durch das Steueramt» dazu komme, überlegten sich die Hausbesitzer einen Verzicht auf eine Fotovoltaikanlage.

Die Regierung soll nun erklären, ob es mit dem geltenden Recht die Möglichkeit gebe, «auf eine steuerliche Neuschätzung beim Bau einer Fotovoltaikanlage zu verzichten».

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