Kritik an den neuen St. Galler Motorfahrzeugsteuern

Seit Januar werden die Motorfahrzeugsteuern im Kanton St. Gallen nach einem neuen System berechnet. Bereits gibt es Kritik. GLP und SVP haben Vorstösse eingereicht und verlangen Auskünfte.

Welche Autos werden mit der neuen Methode für die Berechnung der Motorfahrzeugsteuer benachteiligt? Welche werden bevorteilt? GLP und SVP fordern Antworten. (Archivbild)
Welche Autos werden mit der neuen Methode für die Berechnung der Motorfahrzeugsteuer benachteiligt? Welche werden bevorteilt? GLP und SVP fordern Antworten. (Archivbild) - KEYSTONE/DPA/JENS KALAENE

Im Januar sind im Kanton St. Gallen die Rechnungen für die Motorfahrzeugsteuern verschickt worden. Ein Blick darauf könnte für Überraschung sorgen. Auch wenn sich nichts geändert hat und weiterhin das gleiche Auto gefahren wird, stehen dort höhere oder tiefere Beträge. Der Grund liegt bei einer neuen Methode, wie der Kanton die Steuer berechnet.

Der grösste Unterschied zu früher: Es ist nicht mehr alleine das Gewicht des Fahrzeugs, das für die Höhe der Rechnung massgebend ist. Neu spielt auch die Leistung des Motors eine Rolle. Konkret werden Personenwagen und Motorräder neu zu 70 Prozent nach Gewicht und zu 30 Prozent nach Leistung veranlagt.

Weiter wurde ein Bonus-Malus-System eingeführt, das laut Vorlage ertragsneutral funktionieren soll. Das bedeutet, dass der Bonus nur so hoch sein darf, dass er über den Malus finanziert werden kann. Massgebend für die Einstufung ist die Energie-Etikette des Bundes. Es gilt der Grundsatz, dass Fahrzeuge profitieren sollen, die unabhängig von ihrem Antrieb weniger Schadstoffe ausstossen.

Mit den Änderungen wurden auch die bisherigen Vergünstigungen für Elektrofahrzeuge gestrichen. Die Regierung begründete dies unter anderem mit den Einnahmen aus der Motorfahrzeugsteuer, die für die Finanzierung von Strassen benötigt werden. Weil es immer mehr Elektroautos gebe, könnte es bald zu wenig Mittel im Strassenfonds haben, hiess es im Juni 2024 im Kantonsrat, als die Vorlage diskutiert wurde.

Im Parlament scheiterten mehrere Versuche, die Vorlage noch zu ändern. Unter anderem wurde die Steuerbefreiung von schnellen E-Bikes und Mofas abgelehnt. Ein Antrag der SVP-Fraktion, die das Bonus/Malus-System streichen wollte, fand bei den anderen Fraktionen kein Gehör. In der Schlussabstimmung nahm der Rat das geänderte Gesetz mit 99 gegen 18 Stimmen an.

Die neue Methode gilt nun seit rund einem Monat. Bereits wird Kritik laut. Die SVP hat dazu einen Vorstoss eingereicht. Darin heisst es, die Regierung habe wiederholt versprochen, dass das Bonus-/Malus-System «saldoneutral» sei. Diverse Rückmeldungen aus der Bevölkerung liessen aber vermuten, dass die neue Bemessung «zu einer Mehrbelastung» führe.

«Wir erwarten, dass 2026 wegen der Revision die Einnahmen aus der Steuer für Personenwagen und Motorräder deutlich über dem Vorjahr liegen werden», wird SVP-Fraktionschef Sascha Schmid in einer Mitteilung der Partei zitiert.

Die Regierung solle nun aufzeigen, wie sich die Änderungen im Vergleich zu den Vorjahren auswirken. «Wie viele Halterinnen und Halter von Fahrzeugen müssen 2026 mehr oder weniger bezahlen als 2025?», lautet eine der Fragen im Vorstoss. Die SVP will auch wissen, welche Fahrzeuggruppen besonders von der Erhöhung der Steuer betroffen seien. Als mögliche Beispiele zählt die Fraktion «SUV, Pickups und Familienvans» auf.

Auch die GLP kritisiert das neue Gesetz – allerdings mit einer etwas anderen Stossrichtung. Die Praxis zeige, dass Elektrofahrzeuge mit der neuen Berechnungsweise bestraft würden, schrieben die beiden GLP-Kantonsräte Andreas Bisig und Andrin Monstein in ihrem neuen Vorstoss.

Wegen des höheren Gesamtgewichts, das durch die Batterie bedingt sei, sowie der hohen Motorenleistung «fallen die Abgaben teilweise deutlich höher aus als für vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor». Der Bonus für energieeffiziente Fahrzeuge könne dies nicht ausgleichen.

Vor dem Hintergrund der im Kanton St. Gallen bisher deutlich verfehlten CO2-Emissionsziele werfe die neue Praxis Fragen zur Vereinbarkeit zwischen der Motorfahrzeugsteuer und den klima- und energiepolitischen Zielen des Kantons auf.

Die Regierung soll nun erklären, ob sie das geltende Gesetz als «tatsächlich technologieneutral» einschätze, wenn Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren wegen geringerer Motorleistung und tieferem Gesamtgewicht besser abschnitten als vergleichbare Elektrofahrzeuge. Weiter soll sie erklären, ob die Motorfahrzeugsteuer nach dem ersten Anwendungsjahr überprüft werde.

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