Gesetz

Kanton St. Gallen: Mehr Geld für den Sport – Gesetz von 1974 wird ersetzt

Im Kanton St. Gallen soll ein neues Sportförderungsgesetz jenes von 1974 ersetzen. Mehr Lotteriefondsmittel sollen in den Sportfonds fliessen.

Kanton St. Gallen
Das historische Zentrum der Stadt St. Gallen (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Die Regierung gibt den Entwurf für ein neues Bewegungs- und Sportförderungsgesetz in die Vernehmlassung. Mit dem neuen Gesetz wird die Bedeutung von Bewegung, Sport und Sportförderung gestärkt und auf die Zukunft ausgerichtet. Das geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 1974.

Seither haben sich die Bedeutung und die Rahmenbedingungen von Bewegung und Sport verändert. Mit dem neuen Gesetz wird deshalb die kantonale Bewegungs- und Sportförderung neu geordnet und auf die heutigen und zukünftigen Anforderungen und Bedürfnisse ausgerichtet.

Bewegungs- und Sportförderungsstrategie und mehr finanzielle Mittel

Mit dem neuen Gesetz wird die Bedeutung von Bewegung und Sport gestärkt. Kanton und Gemeinden setzen sich dafür ein, dass sich die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons unabhängig von Alter oder körperlicher Disposition bewegen und Sport treiben können. Gefördert werden sollen neben dem Breiten- und Nachwuchsleistungssport auch die Bewegung im Alltag – etwa auf dem Schulweg oder bei der Nutzung öffentlicher Infrastruktur und Räume – sowie der selbstorganisierte Sport wie Radfahren oder Joggen.

Die Möglichkeiten zur Bewegung werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst, beispielsweise von der Verkehrssicherheit oder einer bewegungsfreundlichen und attraktiven Gestaltung des öffentlichen Raums. Das neue Gesetz trägt dieser Vielfalt Rechnung und ist deshalb als Rahmengesetz konzipiert. Es bildet die verschiedenen Aspekte der Bewegungs- und Sportförderung ab und schafft zugleich die Grundlage für einen fairen, sicheren und ethisch korrekten Sport.

Das Gesetz schafft zudem die Grundlage für eine kantonale Bewegungs- und Sportförderungsstrategie. Diese soll von der Regierung alle acht Jahre erlassen werden. Auch die Finanzierung der Bewegungs- und Sportförderung wird neu ausgerichtet: Künftig sollen 30 bis 35 Prozent der Lotteriefondsmittel dem Sportfonds des Kantons St. Gallen zur Verfügung stehen, wie dies in der Motion «Lotteriefonds: Förderung von Sport, Bildung, Innovation, Soziales und Kultur im Gleichschritt» vorgesehen ist.

Vernehmlassung bis Ende November 2026

Die Regierung hat den Gesetzesentwurf in die öffentliche Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. November 2026. Die Regierung wird das neue Gesetz voraussichtlich im Frühling 2027 dem Kantonsrat zuleiten. Er ist unter www.vernehmlassung.sg.ch zu finden.

Das neue Gesetz kann mit Übergangsbestimmungen frühestens ab Januar 2028 angewendet werden.

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