Er braucht Billett! Wellensittich fährt frei im Zug nach Winterthur
Die SBB hat einen Vogel. Zumindest während einer Fahrt im IC5. Dort sitzt ein Wellensittich frei auf der Hand seines Besitzers.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann ist im IC5 mit einem Wellensittich auf der Hand gereist.
- Der Vogel sass während der Fahrt auf dem Tisch und kurz am Boden.
- Ausserhalb der Transportbox braucht das Tier ein halbes Billett.
- Der Tierschutz hält diese Art des Transports für ungeeignet.
Wer pfeift denn da so fröhlich?
Das fragte sich eine Nau.ch-Leserin am Dienstagabend im IC5 von St.Gallen nach Winterthur. «Ich hörte die ganze Zeit jemanden pfeifen und dachte mir: Wer ist denn hier so glücklich?», erzählt sie.
Wellensittich sitzt frei im Abteil
Schliesslich entdeckte sie wenige Reihen entfernt einen Mann mit einem ungewöhnlichen Reisebegleiter. Auf seiner Hand sass ein Wellensittich.
Der kleine Vogel blieb während der Fahrt nicht in einem geschlossenen Behälter. Er sass auf der Hand seines Besitzers, auf dem Tisch und kurzzeitig sogar auf dem Boden des Zuges.

Der Mann schien die gemeinsame Fahrt zu geniessen. Als er den Vogel vom Boden holte, drehte er sich mit einem breiten Lächeln zur Leserin um.
«Er war tatsächlich sehr glücklich», erzählt sie. Der Passagier und sein gefiederter Begleiter stiegen später in Winterthur aus.
Vogel braucht halbes Billett
Doch darf ein Wellensittich überhaupt frei im Zug mitreisen?
Philipp Bosshard von der Alliance SwissPass verweist gegenüber Nau.ch auf den Tarif 600.
Dieser regelt die Mitnahme von Tieren im öffentlichen Verkehr.

Grundsätzlich dürfen Hunde und kleine zahme Tiere mitfahren, sofern sie weder Menschen noch andere Tiere gefährden oder belästigen.
Kleine Vögel reisen in einem geeigneten und tiergerechten Transportbehälter kostenlos als Handgepäck. Wird das Tier aus dem Behälter genommen, muss dafür ein halbes Billett der zweiten Klasse gelöst werden.
Ob der Mann für seinen Wellensittich ein solches Billett gekauft hatte, ist nicht bekannt.
SBB-Personal greift bei freien Vögeln ein
Die SBB erklärt auf Anfrage, wie ihr Personal in einem solchen Fall reagiert.
Bemerkt das Zugpersonal einen frei transportierten Vogel, weist es den Reisenden auf die Regelung hin. Es fordert ihn auf, das Tier im Käfig unterzubringen.
Diese Praxis diene der Sicherheit, der Hygiene und der Rücksichtnahme gegenüber den übrigen Reisenden, erklärt SBB-Sprecherin Sabrina Schellenberg.
Ob das Zugpersonal den Wellensittich im IC5 bemerkte, ist nicht bekannt.
Tierschutz warnt vor Gefahren
Der Schweizer Tierschutz STS beurteilt die Bilder ebenfalls kritisch. Die genauen Umstände könnten anhand der Aufnahmen zwar nicht vollständig geklärt werden, sagt Mediensprecher Manuel Iseli.
Die allgemeine Einschätzung sei aber klar: «Vögel sollten im öffentlichen Verkehr in einem geeigneten, geschlossenen und ausreichend belüfteten Transportbehälter transportiert werden.»

So wie auf den Bildern dargestellt, sei dies keine geeignete Transportform. «Vögel sollten im Zug nicht frei im Abteil sitzen oder fliegen», sagt Iseli.
Eine Zugfahrt könne für das Tier Stress bedeuten. Bewegungen, Erschütterungen, Geräusche, fremde Personen und weitere ungewohnte Reize könnten den Vogel belasten.
Vogel könnte gegen Scheibe prallen
Hinzu kommen konkrete Gefahren. Ein erschrockener Wellensittich könne auffliegen und gegen eine Scheibe oder andere Gegenstände prallen.
Beim Öffnen der Zugtüren bestehe zudem die Gefahr, dass das Tier entfliege. Reisende oder herumstehende Gegenstände könnten den Vogel verletzen.

Auch der Boden des Zugabteils sei aus hygienischen Gründen und wegen des Verletzungsrisikos kein geeigneter Aufenthaltsort.
Auf den Bildern ist neben dem Mann eine kleine Kartonschachtel zu sehen. Ob er den Vogel darin transportierte, ist nicht bekannt.
Eine entsprechend ausgestaltete Kartonschachtel könne für einen kurzen Transport grundsätzlich geeignet sein, erklärt der STS. Sie müsse stabil, ausbruchsicher, ausreichend belüftet und gross genug sein.








