Die Fraktionen von CVP-EVP, FDP und SVP des St. Galler Kantonsrats wollen in einem Gesetz festschreiben, dass auf Kantonsstrassen nur noch ÖV-Haltestellen in Form von Busbuchten geplant werden dürfen. Die Regierung lehnt die Motion ab. Der Entscheid fällt in der Junisession.
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Ein Bus der St. Galler Verkehrsbetriebe. - Twitter/@sanktgallen

Die Fraktionen von CVP-EVP, FDP und SVP des St. Galler Kantonsrats wollen in einem Gesetz festschreiben, dass auf Kantonsstrassen nur noch ÖV-Haltestellen in Form von Busbuchten geplant werden dürfen. Die Regierung lehnt die Motion ab. Der Entscheid fällt in der Junisession.

Bereits bisher gilt im Kanton St. Gallen, dass neue Haltestellen des öffentlichen Strassenverkehrs «soweit möglich» als separate Busbuchten gebauten werden sollen. Aktuell seien 281 Haltekanten geplant, davon würden aber nur 76 als Busbuchten projektiert, heisst es in der Motion von CVP-EVP, FDP und SVP.

Damit sei offensichtlich, dass den Vorgaben des Kantonsrats «nur ungenügend» Folge geleistet werde. Die drei bürgerlichen Fraktionen verlangen nun eine neue Gesetzesbestimmung. Darin soll stehen, dass neue ÖV-Haltestellen «grundsätzlich als separate Busbuchten» zu gestalten seien, «falls nicht wesentliche, zu erläuternde Gründe» dagegen sprächen.

Die Regierung lehnt den Vorstoss ab. Sie hält fest, dass sich der Verkehrsfluss - bezogen auf einen Strassenbahnabschnitt - durch Fahrbahn-Haltestellen nicht verschlechtere. Es gebe verschiedene Vorgaben: So sei der zur Verfügung stehende Boden zweckmässig und haushälterisch zu nutzen. Die Bedürfnisse der schwächeren Verkehrsteilnehmer sollten berücksichtigt werden. Der ÖV müsse behindertengerecht ausgestaltet sein.

Thema ist auch der Platzbedarf: Für Busbuchten brauche es in beiden Fahrtrichtungen jeweils zusätzlich drei Meter in der Breite, rechnet die Regierung vor. Bei der Länge der Bucht müsse für einen Standardbus mit 50 Metern und bei einem Gelenkbus mit 70 Metern gerechnet werden.

In urbanen und bebauten Gebieten gebe es diesen Raum in der Regel nicht. Der zusätzliche Landerwerb verteuere und verzögere das Erstellen einer Busbucht deutlich. Bei den Eigentümern der Grundstücke gebe es Widerstand gegen Landabtretungen.

Für jede Haltestelle müssten deshalb verschiedene Interessen gegeneinander abgewogen werden. Wenn grundsätzlich nur noch Busbuchten in Frage kämen, werde aber eine solche Abwägung und damit «eine Realisierung der bestmöglichen Lösung verhindert», so die Regierung. Der Kantonsrat wird den Vorstoss in der kommenden Junisession behandeln.

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