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    Stand-up-Paddling: Dort muss man sich auf der Aare hinsetzen

    Keystone-SDA Regional
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    Solothurn,

    Auf der Aare bei Solothurn gibt es eine neue Regelung für das Stand-up-Paddling. Neu müssen sich SUP-Sportler ab einem gewissen Ort hinsetzen.

    Stand-Up-Paddling
    Stand-Up-Paddling liegt im Moment voll im Trend. - dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Zwischen Lüsslingen SO und Flumenthal SO gibt es eine neue Regel für Stand-up-Paddler.
    • Die Paddler müssen sich zwischen diesen Gemeinden hinsetzen auf dem Brett.
    • Das soll verhindern, dass Vögel unnötig gestresst werden.

    Ab dem 1. Mai dürfen Stand-up-Paddler neu auch die Naturschutzgebiete der Aare bei Solothurn befahren. Sie müssen sich jedoch in den betroffenen Flussabschnitten zwischen Lüsslingen SO und Flumenthal SO hinsetzen. So sollen die Zug- und Wasservögel weniger gestört werden.

    Zwei Abschnitte der Aare zwischen Lüsslingen und Flumenthal stehen unter Naturschutz. Stand-up-Paddling war dort – im Gegensatz zu Booten – bislang verboten. Die Abschnitte sind jedoch als Naherholungsgebiet beliebt. Letztes Jahr habe der Nutzungsdruck insbesondere durch Stand-up-Paddler spürbar zugenommen, teilte die Solothurner Staatskanzlei am Donnerstag mit.

    Stand-up-Paddling ist sitzend weniger bedrohlich

    Am 1. Mai trete nun eine neue Regelung im Sinne aller Betroffener in Kraft. In den betroffenen Gebieten darf man künftig mit dem Stand-up-Paddle unterwegs sein. Allerdings nur im Sitzen und möglichst in der Mitte des Flusses.

    Für Vögel wirken sitzende Menschen laut der Staatskanzlei weniger bedrohlich als aufrecht stehende. Wenn Vögel vor aufrecht stehenden Personen flüchten würden, koste sie das Energie, es belaste sie. Dies könne ihr Überleben und ihre Fortpflanzung beeinträchtigen.

    Stand-Up-Paddling
    Mehrere Personen beim Stand-Up-Paddling auf dem Zürichsee. - Keystone

    Auf der Aare oberhalb von Solothurn gelten keine zeitlichen Einschränkungen. Im Abschnitt zwischen Feldbrunnen SO und Flumenthal gilt die Erlaubnis für sitzende Paddler jeweils vom 1. Mai bis am 31. Oktober.

    Damit würden die Zwergtaucher im Winterhalbjahr geschützt, heisst es in der Mitteilung.

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