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    Kanton Solothurn unterstützt Kultur mit 3,2 Millionen Franken

    Keystone-SDA Regional
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    Solothurn,

    Der Kanton Solothurn hat beschlossen, die Kultur mit 3,2 Millionen Franken zu unterstützen. So wird Kulturschaffenden während der Corona-Krise geholfen.

    Theatertreffen
    Das Schweizer Theatertreffen zeigt vom 21. bis 25. Mai 2025 in Zug und Luzern sieben Produktionen aus der deutsch-, französisch- und italienischsprachigen Schweiz. (Symbolbild) - pixabay

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Kulturschaffenden werden besonders hart von der Corona-Krise getroffen.
    • Der Kanton Solothurn will nun 3,2 Millionen Franken in die Kultur investieren.

    Der Kanton Solothurn unterstützt Kulturunternehme in der Corona-Krise mit maximal 3'215'900 Franken. Dieses Kostendach hat der Regierungsrat genehmigt.

    Noch einmal so viel Geld stellt der Bund für Kulturunternehmen mit Sitz im Kanton Solothurn zur Verfügung. Zum einen können sie Ausfallentschädigungen beantragen, wie die Solothurner Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte. Zum anderen gibt es Beiträge an sogenannte Transformationsprojekte.

    Massnahmen um Publikum zu gewinnen

    Dabei gehe es darum, Kulturunternehmen zu unterstützen, wenn sie sich wegen der Corona-Situation verändern müssten. Das sagte Eva Inversini, die Chefin des kantonalen Amtes für Kultur und Sport, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

    coronavirus
    Drei Künstlerinnen tanzen auf einer Bühne. - Pixabay

    Denkbar seien etwa Kooperationen oder Massnahmen, um nach Veranstaltungspausen das Publikum wieder zu gewinnen. «Wir können helfen, etwas Zukunftsgerichtetes zu gestalten.»

    Mit den Mitteln des Kantons und des Bundes sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen von Covid-19 auf den Kultursektor abgemildert werden. Das schrieb die Staatskanzlei weiter. Zudem solle eine nachhaltige Schädigung der Kulturlandschaft verhindert werden und die kulturelle Vielfalt erhalten bleiben.

    Unterstützung des Bundesrats

    Bereits im März hatte der Bundesrat Unterstützungsmassnahmen für die Kultur erlassen. Die entsprechende Verordnung war bis Ende September gültig und wird nun durch das neue Covid-19-Gesetz abgelöst. Dieses gilt bis Ende 2021.

    Kulturunternehmen können ihre Anträge für Unterstützungsbeiträge ab Dezember beim Amt für Kultur und Sport einreichen. Dieses ist gemäss Mitteilung zuständig für die Vergabe der Mittel.

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