Neue Verkehrsführung über provisorische Brücken in Deitingen
Ab 14. Juli 2025 wird der Verkehr bei Deitingen und Luterbach über provisorische Hilfsbrücken umgeleitet. Die Massnahme dauert voraussichtlich bis April 2026.

Wie das Bundesamt für Strassen Astra mitteilt, wird im Rahmen der Ersatzneubauten der Überführungen an der Kantonsstrasse Luterbachstrasse sowie an der Schachenstrasse der Verkehr ab Montag, 14. Juli 2025, über provisorisch errichtete Hilfsbrücken umgeleitet.
Dies betrifft sowohl den motorisierten Individualverkehr als auch den Fuss- und Veloverkehr. Die neuen Verkehrsführungen bleiben voraussichtlich bis Ende April 2026 in Betrieb.
Überführung Kantonsstrasse Deitingen–Luterbach
Der motorisierte Individualverkehr sowie der Veloverkehr werden über eine zweispurige, provisorische Hilfsbrücke neben dem bestehenden Bauwerk geführt. Da die bestehende Überführung über keine Fussgängerinfrastruktur verfügt, wird für den Fussverkehr keine offizielle Umleitung signalisiert.
Fussgänger können die Nationalstrasse weiterhin über die Hilfsbrücke «Überführung Zufahrt Schachen Deitingen» queren.
Überführung Zufahrt Schachen Deitingen
Der Fuss- und Veloverkehr wird über eine provisorische Hilfsbrücke neben dem bestehenden Bauwerk geführt. Der motorisierte Individualverkehr wird hingegen über die Hilfsbrücke an der Kantonsstrasse Deitingen–Luterbach umgeleitet.
Aufgrund der geringen Verkehrsmenge in diesem Bereich werden lediglich Infotafeln eingesetzt, eine offizielle Umleitungssignalisation erfolgt nicht.