Einsprache gegen Ortsplanung Schmitten geht an Bundesgericht
Wie die Gemeinde Schmitten mitteilt, ziehen die Einsprecher eines von den drei Kantonsgerichtsurteilen zur Ortsplanung an das Bundesgericht weiter.

Mit den Entscheiden des Kantonsgerichts vom 7. Februar 2023 hatte der Gemeinderat von Schmitten die Hoffnung, dass die Teilrevision der Ortsplanung abgeschlossen werden kann.
In allen drei Urteilen des Kantonsgerichts wurden sämtliche Einsprachepunkte abgewiesen oder es wurde nicht darauf eingegangen.
Zwei Urteile des Kantonsgerichts wurden von den Klägern akzeptiert. Ein Urteil wurde an das Bundesgericht weitergezogen.
Die Bautätigkeit einer ganzen Gemeinde wird lahmgelegt
Dass alle Rechtsmittel durch die Bürger ausgeschöpft werden, ist durchaus legitim.
Es stellt sich jedoch die Frage, ob ein Rechtsbegehren, welches nicht nur die eigenen Interessen der Einsprechenden betrifft, sondern auch die Bautätigkeit einer ganzen Gemeinde lahmlegt, auf lange Sicht zielführend ist.
Das lange Verfahren einer Teilrevision ist für eine Gemeinde schon sehr belastend und zeitintensiv.
Die Einsprechenden wollen eine geplante Überbauung verhindern
Bevor das Dossier der Revision an das kantonale Raumplanungsamt eingereicht werden kann, vergeht eine lange Zeit.
Dazu kommt die Zeit der Behandlung durch das Raumplanungsamt, welches in diesem Fall durch den Gerichtsfall in Avry zusätzlich verzögert wurde.
Dass sich die Ausgangslage der Dossierprüfung während der Eingabe ändert, war weder von der Gemeinde noch von den kantonalen Behörden geplant.
Dass aus diesem Umstand von den Einsprechenden beim Bundesgericht nun ein Präzedenzfall geschaffen werden soll, welcher in erster Linie darauf abzielt, eine geplante Überbauung zu verhindern, ist mehr als störend für die Gemeinde Schmitten.
Die Gemeinde wird sich für die Verhinderung eines Baustillstandes einsetzten
Wenn eine Parzelle erworben wird, muss man sich bewusst sein, was in den angrenzenden Parzellen gebaut werden kann.
Die Verdichtung, welche ein Auftrag des Bundes ist, geschieht überall und hört nicht bei der eigenen Parzellengrenze auf.
Die Gemeinde wird alles daran setzen, während der Behandlung der Einsprache durch das Bundesgericht keinen Planungs- und Baustillstand in Schmitten zu haben.
Für die Gemeinde ist es wichtig, dass Landbesitzer und Bauherren ihre Pläne umsetzen können und sich Schmitten somit auch weiterentwickeln kann.