Regierung sieht Betrieb von Altersheimen als Sache der Gemeinden
Der Schwyzer Regierungsrat will die Schliessung des Altersheims St. Anna nicht in einem Bericht aufarbeiten.

Per Ende März 2023 schloss das Alterspflegeheim St. Anna in Steinerbeg SZ seine Türen.
Grund dafür waren der Fachkräftemangel sowie massive Kostensteigerungen, wie der Verein St. Anna damals mitteilte.
Zwei SP-Kantonsrätinnen forderten nun von der Regierung einen Bericht dazu, wie solche Ereignisse künftig vermieden werden könnten.
Das SEG sehe eine klare Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden vor, schrieb der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Montag, 28. August 2023.
Der Gemeinderat soll die Mitglieder der Betriebskommission wählen
Die Gemeinden seien verantwortlich für die Bereitstellung bedarfsgerechter stationärer Angebote für Pflegebedürftige.
Der Kanton sei für die Planung und Koordination der erforderlichen Einrichtungen auf kantonaler Ebene zuständig.
Der Regierungsrat hält weiter fest, dass in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen die Mitglieder der Betriebskommission durch den Gemeinderat gewählt würden.
In privatrechtlichen Einrichtungen könne der Gemeinderat, falls die Leistungsvereinbarung es zulasse, Mitglieder in ein entsprechendes strategisches Organ entsenden.
Kanton ist bei fachlichen Fragestellungen gesprächsbereit
Laut SEG seien also die Gemeinden für die Planung, Errichtung und den Betrieb von diesen Institutionen verantwortlich.
Bei fachlichen Fragestellungen sei der Kanton jedoch stets gesprächsbereit und interessiert, einen Beitrag zur Lösung von Herausforderungen zu leisten.
So sei der Kanton auch mit dem Verein St. Anna und den betroffenen Gemeinden während des Schliessungsprozesses in stetem Austausch gewesen.
Der Regierungsrat beantragt, das Postulat zur Erstellung eines Berichts über die Lehren aus der Schliessung des Alterspflegeheims St. Anna als nicht erheblich zu erklären.