Basler Regierung muss Spitaltarif für das Jahr 2019 neu berechnen
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Basler Regierung verpflichtet, die Fallpauschale für stationäre Behandlungen im Claraspital im Jahr 2019 neu zu berechnen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Basler Regierung angewiesen, die Fallpauschale für stationäre Behandlungen im Claraspital für das Jahr 2019 neu zu berechnen. Sowohl das Spital wie auch Versicherungen hatten Beschwerde gegen den damals festgelegten Tarif der Regierung eingereicht.
Während sich das Bundesverwaltungsgericht in weiten Teilen zu Gunsten des Regierungsentscheids aussprach, erachtete es den Einbezug von Geburtshäusern zur Berechnung von Spitaltarifen als ungeeignet. Die Basler Regierung hat damit Bundesrecht verletzt, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil vom 15. Juli hervorgeht.
Geburtshäuser nicht geeignet zur Tarifberechnung
Bei Geburtshäusern seien die Anforderungen an die Leistungen, die Strukturen und das Personal niedriger als bei Spitälern. Dies führe zu «scheinbar höherer Effizienz» und der Betriebsvergleich werde damit «erheblich verfälscht». Die Beschwerden wurden insofern gutgeheissen, als dass die Sache an die Regierung zurückgewiesen wird.
Der angefochtene Regierungsentscheid vom August 2021 habe vorgesehen, die Fallpauschale für das Claraspital gegenüber den von der Tarifsuisse vertretenen Versicherungen für das Jahr 2019 bei 9906 Franken anzusetzen. Zudem sollten die Versicherungen rückwirkend die Differenz zum zuvor provisorisch festgesetzten Tarif von 9670 Franken nachzahlen.
Streit um Fallpauschale
Die Tarifsuisse hatte eine Pauschale von 9485 Franken beantragt, wie es weiter heisst. Das Claraspital habe hingegen eine Pauschale von 10'167 Franken generell und von 10'424 Franken speziell für Viszeralchirurgie und Gastroenterologie gewollt. Beide Parteien kritisierten, dass die Regierung den Tarif falsch berechnet habe.
Am Anfang des Streits standen gescheiterte Tarifverhandlungen zwischen dem Claraspital und Tarifsuisse, respektive der von ihr vertretenen Santesuisse-Versicherungen, wie es weiter heisst. Das Spital habe Ende 2018 die Regierung um die Festsetzung des Tarifs für 2019 ersucht, wie dem Urteil weiter zu entnehmen ist.
Reaktionen auf das Urteil
Aus diesem Verfahren sei der umstrittene Entscheid hervorgegangen.
Das Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat vom Urteil Kenntnis genommen, wie Sprecherin Anne Tschudin auf Anfrage mitteilte. Sie betont, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts das damalige Festsetzungsverfahren in weiten Teilen stütze.
«Dass Geburtenhäuser nicht in der Berechnung der Tarife enthalten sein dürfen, war zum Zeitpunkt des Festsetzungsverfahrens für uns nicht absehbar», heisst es weiter in der Stellungnahme. Nun sei diesbezüglich eine Präzisierung erfolgt.
Unklarheit über Gesamtsumme
Das Departement prüfe nun das entsprechende Vorgehen. «Das Urteil ist erfreulich für das Claraspital, da wir in den meisten Punkten bestätigt wurden», schreibt Claraspital-Sprecherin Beatrix Sonderegger.
Weil das Bundesverwaltungsgericht noch keinen Preis fixiert habe, könne das Spital zur Gesamtsumme noch nichts sagen. Es betreffe allerdings 70 Prozent aller stationären Patientinnen und Patienten im Jahr 2019.
Tarifsuisse warnt vor einem Preisanstieg, wenn die Neuberechnung Geburtshäuser nicht mehr miteinbeziehe. «In diesem Fall würden die Kosten zulasten der Grundversicherung weiter steigen, was selbstverständlich nicht im Sinne der Prämienzahlenden wäre», heisst es auf Anfrage.