Innerschwyzer Bäuerin von Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen
In der Innerschwyz wurde eine Bäuerin vom Kantonsgericht vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen. Sie musste lediglich eine Busse zahlen.

Im Jahr 2017 wurde einem Bauernehepaar von Tierschutzkontrolleuren Tierquälerei vorgeworfen. Die Beiden führen einen Mastkälberbetrieb in Innerschwyz. Laut den Vorwürfen hätte das Ehepaar unter anderem den Kälbern den Zugang zu Wasser und Raufutter verwehrt.
Da der 73-jährige Mann in der Zwischenzeit stark erkrankt und geistig nicht mehr ansprechbar sei, wurde er dauernd verhandlungsunfähig. So musste sich nur seine 59-jährige Gattin vor dem Kantonsgericht verantworten
Keine Tierquälerei
Ursprünglich hatte bereits das Bezirksgericht das Paar vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen. Wegen Übertretungen der Tierschutzvorschriften wurden sie zu Bussen von 2700 Franken verurteilt. Der «Bote der Urschweiz» schreibt, dass das Ehepaar daraufhin Berufung einlegte, wodurch sich das Kantonsgericht dem Fall annahm.
Dieses verminderte die Busse für die Frau aus Innerschwyz auf 800 Franken, wie es weiter heisst. Da ihr Ehemann dauerhaft verhandlungsunfähig ist, stellte das Gericht das Verfahren gegen ihn ein.