Toggenburg SG: Vier Männer wegen Wilderei und Tierquälerei angeklagt
Vier Männer wurden im Kanton St. Gallen wegen Wilderei und Tierquälerei angeklagt.

Die Kantonspolizei St.Gallen hat ein unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen durchgeführtes Ermittlungsverfahren gegen vier Männer abgeschlossen, denen diverse Widerhandlungen gegen das Jagdgesetz und das Waffengesetz sowie Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz (Tierquälerei) vorgeworfen werden.
Unter anderem wird ihnen vorgeworfen, mit verbotenen technischen Hilfsmitteln (Nachtsichtzielgerät) Wildtiere ausserhalb der Jagdzeit erlegt zu haben.
Im Frühjahr 2023 hat das Amt für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St.Gallen (ANJF) bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Anzeige gegen einen Jäger wegen mutmasslichen Widerhandlungen gegen das Jagd- sowie das Waffengesetz eingereicht.
Die Kantonspolizei St.Gallen hat daraufhin im Auftrag der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen ein aufwändiges Ermittlungsverfahren durchgeführt.
Ermittlungsergebnisse enthüllen schockierende Details
Die Ermittlungen haben ergeben, dass vier beschuldigte Schweizer, vorwiegend im Zeitraum zwischen Ende 2020 und Februar 2021, in einem von Teilen von ihnen gepachteten Jagdrevier im Toggenburg ausserhalb der regulären Jagdzeiten insbesondere Rotwild, aber auch Rehwild und Füchse bejagten.
Dies mit einem Jagdgewehr, welches gemäss Jagdgesetz mit verbotenen Zusatzgeräten versehen war oder ein verbotenes technisches Hilfsmittel bei der Jagd darstellten. Einer der Männer war zum damaligen Zeitpunkt nicht im Besitz einer Jagdberechtigung.
Den Männern wird vorgeworfen, mindestens 28 Wildtiere erlegt zu haben, wovon mindestens ein Abschuss in einem fremden Jagdrevier stattfand.
Das Fleisch des erlegten Rotwilds wurde grösstenteils unter den Männern aufgeteilt.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen prüft nun strafrechtliche Massnahmen gegen die Männer.










