Zicklein ohne Betäubung kastriert – Verurteilung wegen Tierquälerei
Ein Mann (47) aus dem Kanton Bern hat 25 Zicklein ohne Betäubung kastriert. Nun wurde er wegen Tierquälerei verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann aus dem Kanton Bern führte bei 25 Zicklein eine Kastration ohne Betäubung durch.
- Zudem fehlten dem 47-Jährigen die notwendigen Qualifikationen für solche Eingriffe.
- Der Mann wurde nun wegen Tierquälerei verurteilt.
Übler Fall von Tierquälerei im Kanton Bern: Ein 47-Jähriger führte im März 2024 bei etwa 25 Zicklein eine Kastration durch, ohne dabei den Hodenstrang der Tiere vorgängig zu betäuben.
Er legte den Zicklein einen Gummiring um den Hodenstrang. Dieses Vorgehen unterbrach die Blutzufuhr und führte zum Absterben der Hoden, wie «20 Minuten» berichtet.
Ohne örtliche Betäubung bedeutete dies starke Schmerzen für die Tiere. Ein Leiden, das der Beschuldigte in Kauf nahm. Zudem fehlten dem Mann die notwendigen Qualifikationen für solch einen Eingriff. Auch vernachlässigte er die Pflege einer Ziege und kümmerte sich nicht um deren Klauen.
Der Mann wurde nun laut «20 Minuten» per Strafbefehl wegen Tierquälerei und Missachtung von Tierhaltungsvorschriften verurteilt.
Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 80 Franken. Zusätzlich wurde ihm eine Busse in der Höhe von 1900 Franken auferlegt und er muss zusätzlich 500 Franken an Verfahrensgebühren zahlen.