Bundesgericht

Ingenbohl erwägt Weiterzug zum Bundesgericht

Gemeinde Ingenbohl
Gemeinde Ingenbohl

Schwyz,

Wie die Gemeinde Ingenbohl informiert, erwägt sie nach gegenteiligem Urteil des Verwaltungsgerichts einen Weiterzug zur Klärung der Gemeindeversammlungspraxis.

Die Gemeinde Ingenbohl im Kanton Schwyz.
Die Gemeinde Ingenbohl im Kanton Schwyz. - Nau.ch / Simone Imhof

Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass an der Gemeindeversammlung vom 22. August 2022 die Gemeindepräsidentin den Rückweisungsantrag von Josef Scherer als verdeckter Ablehnungsantrag zurecht nicht zur Abstimmung gebracht hat.

Für den Gemeinderat überraschend zu einem anderen Schluss kam das Verwaltungsgericht beim Rückweisungsantrag von Alois Lenzlinger.

Dieser hätte nach Ansicht des Gerichts zur Abstimmung gebracht werden müssen.

Das Verwaltungsgericht hat somit in diesem Punkt die Beschwerde gutgeheissen und die Überweisung des Geschäfts an die Urne sowie die Urnenabstimmung vom 25. September 2022 aufgehoben.

Urteil wird geprüft

Der Gemeinderat wird nun das Urteil des Verwaltungsgerichts genau prüfen und darüber entscheiden, ob er das Urteil an das Bundesgericht zur Klärung der Gemeindeversammlungspraxis weiterziehen will oder nicht.

Mit dem Entscheid über den Weiterzug wird er auch über das weitere Vorgehen befinden, sofern er auf einen Weiterzug des Urteils verzichtet.

Der Gemeinderat unterstützt nach wie vor die Abgabe der Seewenstrasse an die Gemeinde Ingenbohl, wie sie der Bezirksrat in der Abstimmungsvorlage vom 12. März 2023 empfiehlt.

Die Abgabe der Strasse und die Entschädigung der Kosten für die Instandsetzung der Seewenstrasse von 5,2 Millionen Franken sind unabhängig von der realisierten Variante des Knotens Stegstuden sinnvoll respektive begründet.

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