Zukunft Wiedmer-Haus

Die Gemeinde Wald besitzt ein rund 200 Jahre altes Gebäude im Dorfzentrum von Zimmerwald, welches in seinem heutigen Zustand nicht mehr genutzt werden kann.

Das Wiedmer-Haus. - Gemeinde Wald

Das Wiedmer-Haus liegt im Dorfzentrum von Zimmerwald, an der Kirchstrasse 3. Es trägt den Namen seines letzten Bewohners, Paul Wiedmer. Das Haus wurde um 1820 vermutlich anstelle eines im Dorfbrand zerstörten Vorgängerbaus erstellt und besteht aus einem Wohnteil und einem kleinen Stall.

Es beherbergte ehemals auch einen Kramladen. Das Gebäude ist Teil der historischen Baugruppe im Dorfzentrum und steht unter Denkmalschutz.

Vor ca. 25 Jahren gelangte das Wiedmer-Haus in den Besitz der Gemeinde und ist seither unbewohnt. Es diente zeitweise als Versammlungslokal der Ortsfeuerwehr und für gelegentliche Gemeindeveranstaltungen.

Seit einigen Jahren wird aber aus feuerpolizeilichen Gründen auf eine Nutzung verzichtet. In seinem heutigen baulichen Zustand kann das Haus aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden.

Für jegliche Art von Nutzung ist eine Sanierung zwingend erforderlich, sodass ein zeitgerechter Sicherheits- und Ausbaustandard erreicht wird. Der Gemeinderat erhielt 2008 den politischen Auftrag zur Sanierung des Wiedmer-Hauses.

Damals wurde aus dem Verkauf des Lehrerhauses ein Betrag von CHF 546'000 zweckgebunden in eine Spezialfinanzierung zurückgelegt zur «Erhaltung und Nutzbarmachung der Liegenschaft». Davon wurden in den letzten 12 Jahren bereits knapp CHF 20'000 für dringende Unterhaltsarbeiten verwendet.

Möglichkeiten für den Umgang mit dem Wiedmer-Haus

Als Besitzerin der Liegenschaft muss die Gemeinde über die weitere Nutzung des Wiedmer-Hauses entscheiden. Der Gemeinderat hat verschiedene Optionen für das weitere Vorgehen in Erwägung gezogen, die im Folgenden kurz beschrieben werden.

Die Gemeinde unternimmt nichts und belässt das Haus in seinem heutigen Zustand. Dies würde bedeuten, dass weiterhin ein leeres Haus wie ein «blinder Fleck» im Dorfzentrum steht, für dessen Unterhalt die Gemeinde immer wieder Ausgaben tätigen muss. Ohne Investitionen kann die Substanzerhaltung des Gebäudes jedoch nicht garantiert werden. Das Haus kostet und hat keinen Nutzen für die Bevölkerung.

Ein Abriss des Hauses ist rechtlich nicht zulässig, da es im Bauinventar des Kantons Bern den Status schützenswertes K-Objekt hat. Das Haus zerfallen zu lassen ist für den Gemeinderat ebenfalls keine Option, da dies eine Umgehung der Vorschriften der Denkmalpflege bedeuten würde.

Als öffentlich-rechtliche Körperschaft kann die Gemeinde diesen Weg nicht gehen, denn vielmehr ist sie verpflichtet und auch gewillt, den Denkmalschutz und die Ortsbildpflege zu unterstützen. Des Weiteren wurde eine Veräusserung der Liegenschaft erwogen.

Dieser Schritt widerspricht aus Sicht des Gemeinderates jedoch dem politischen Willen der Bevölkerung von 2008, als mit der Schaffung der Spezialfinanzierung von CHF 546'000 die Gemeindeversammlung den Auftrag zur «Erhaltung und Nutzbarmachung der Liegenschaft» erteilte. Wird dieses Geld nicht für die Sanierung des Wiedmer-Hauses genutzt, fällt es als ausserordentlicher Ertrag in die Erfolgsrechnung.

Da die Gemeinde finanziell gut dasteht, hält der Gemeinderat eine weitere Erhöhung des Eigenkapitals nicht für sinnvoll.

Der Gemeinderat sieht eine Sanierung als beste Option

Zusammengefasst sprechen aus Sicht des Gemeinderates folgende Punkte für die Sanierung des Wiedmer-Hauses:

1. Durch eine Sanierung kann die Liegenschaft wiederbelebt werden und einen Nutzen für das Dorf generieren, anstatt nur Kosten zu verursachen.

2. Die Sanierung erlaubt es, den historischen Gebäudewert des Hauses und damit eine bedeutsame und prägende Infrastruktur des Dorfes zu erhalten. Dies trägt zur Wahrung und Pflege der Dorfgeschichte bei.

3. Die Sanierung erfüllt den politischen Auftrag von 2008 und damit den Willen der Gemeindebevölkerung, das Haus nutzbar zu machen.

Für den Gemeinderat bietet das Wiedmer-Haus ausserdem die Gelegenheit zur Schaffung eines Begegnungsortes in der Gemeinde, welcher das Dorfzentrum belebt. Der Gemeinderat sieht die Entwicklung der Gemeinde Wald als lebendige Gemeinschaft der Generationen, in der sich verschiedene Bevölkerungsgruppen begegnen und austauschen.

Im Wiedmer-Haus könnte ein solcher «Dorftreff» geschaffen werden, was 2016 in einem Mitwirkungsverfahren von interessierten Dorfbewohner/-innen gewünscht wurde. Dieses Interesse hat sich unterdessen in einem Trägerverein für einen Dorftreff konkretisiert.

Denkbar sind im Wiedmer-Haus also sowohl eine gemischte Nutzung (ein Teil des Gebäudes wird als öffentlicher Begegnungsort, als Dorftreff genutzt) als auch eine reine Wohnnutzung (das Haus bietet Platz für zwei bis drei kleine Wohneinheiten). Wie das Wiedmer-Haus genutzt wird, kann erst dann sinnvoll diskutiert werden, wenn ein konkretes Umbauprojekt vorliegt.

Der vorliegende Projektierungsentscheid hat deshalb keine Auswirkungen auf die künftige Nutzung des Hauses; darüber wird zu einem späteren Zeitpunkt breit diskutiert und entschieden. Mit dem vorliegenden Antrag geht es lediglich um den Entscheid, ob ein Projekt für die Sanierung des Gebäudes ausgearbeitet werden soll, sodass eine Nutzung der Liegenschaft wieder möglich wird.

Erste Vorbereitungen für den Entscheid über ein Sanierungsprojekt

Der Gemeinderat hat erste Schritte unternommen, um der Bevölkerung den Entscheid über ein Sanierungsprojekt zu ermöglichen: Im Sommer 2019 schuf der Gemeinderat die nicht-ständige Kommission «Wiedmer-Haus» (sieben Mitglieder), welche seither Entscheidungsgrundlagen für ein Sanierungsprojekt ausarbeitet.

Im Sommer 2020 startete die Kommission «Wiedmer-Haus» eine Ausschreibung, um von qualifizierten Architekturbüros Ideen und Kostenvoranschläge für eine Sanierung des Wiedmer-Hauses einzuholen. Die Ausschreibung bestand aus den zwei Hauptkomponenten Projektidee und Honorarofferte.

Vorgaben waren: Der Ausbaustandard ist zeitgemäss, praktisch, kostenbewusst und passend zur alten Bausubstanz. Der vorhandene Raum wird möglichst optimal, attraktiv und kreativ für verschiedene Nutzungen (reine Wohnnutzung oder gemischte Nutzung) verfügbar gemacht. Insbesondere muss es ohne grossen Aufwand möglich sein, allenfalls öffentlich genutzte Bereiche im Bedarfsfall teilweise oder ganz als Wohnraum zu vermieten.

Fünf Architekturbüros haben gültige und interessante Angebote abgegeben, welche zurzeit noch von der Kommission evaluiert werden. Diese Offerten bilden die Grundlage des hier veranschlagten Projektierungskredites.

Entscheid in zwei Schritten

Die Stimmberechtigten entscheiden nun in zwei Schritten über das Sanierungsprojekt des Wiedmer-Hauses:

1. Projektierungskredit für den Planungsauftrag: Zuerst soll mit einem «Planungsauftrag» ein Architekturbüro beauftragt werden, ein Umbauprojekt zu erarbeiten. Der hier beantragte Projektierungskredit wird benötigt, um das Architekturbüro für den Planungsauftrag zu entschädigen.

2. Baukredit für den Bauleitungsauftrag: Liegen alle Planungsunterlagen für das Umbauprojekt vor, wird den Stimmberechtigten ein Baukredit beantragt werden für die Umsetzung des Bauleitungsauftrages. Dies wird voraussichtlich Ende 2021 der Fall sein. Erst mit Genehmigung des Baukredites wird die Sanierung des Wiedmer-Hauses auch wirklich in Angriff genommen.

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